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BDE begrĂĽĂźt die Allgemeine Ausrichtung des Rats zur Vermeidung von Kunststoffgranulaturverlust
Am Dienstag, den 17. Dezember 2024, haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Verhandlungsposition zur EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust geeinigt. Ziel dieses Gesetzesvorschlags der Europäischen Kommission
aus dem Jahr 2023 ist es, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die
Umwelt durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Nachdem das Europäische Parlament
bereits im April 2024 seine Verhandlungsposition festgelegt hat, zieht
der Rat nun nach. Die Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen
Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten
werden somit im neuen Jahr und unter der polnischen Ratspräsidentschaft
beginnen können.
Die Ratsposition stellt eine wichtige
Weiterentwicklung des ursprĂĽnglichen Kommissionsvorschlags dar, indem
sie praktikablere Regelungen und eine Verbesserung der
wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlung von Unternehmen vorschlägt.
Beispielsweise sollen bestehende Umweltmanagementsysteme, die bereits in
Anlagen Anwendung finden, und nationale Genehmigungen dazu genutzt
werden können die Verpflichtungen aus der Verordnung zu ersetzen. Ein
weiterer wesentlicher Fortschritt ist die EinfĂĽhrung einer Regelung, die
von nicht-EU-Transportunternehmen verlangt, einen Vertreter in der EU
zu benennen, der sicherstellt, dass auch diese Unternehmen die Vorgaben
der Verordnung einhalten.
Anja Siegesmund, geschäftsführende
Präsidentin des BDE, erklärte hierzu: „Es ist richtig und wichtig,
Umweltverschmutzung – wie durch Kunststoffgranulatverluste – konsequent
zu bekämpfen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass
Kunststoffgranulat das Produkt unserer Unternehmen ist und unsere
Branche damit eine intrinsische Motivation hat, Verluste zu vermeiden.
Das Granulat ist die Grundlage unseres Geschäftsmodells. Verluste sind äußerst selten und treten fast ausschließlich durch Unfälle auf “
Siegesmund ergänzte: „Dennoch
unterstützen wir zusätzliche Maßnahmen, sofern diese praxisnah und
unbĂĽrokratisch umgesetzt werden. Insofern begrĂĽĂźen wir, dass der Rat nur
besonders notwendige und geeignete MaĂźnahmen im Anhang I fĂĽr
Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend gemacht hat, den Unternehmen
ansonsten aber einen eigenen Beurteilungsspielraum belässt. Der BDE befürwortet daher
ausdrĂĽcklich die Position des Rats, insbesondere hinsichtlich der
Ausnahmeregelungen fĂĽr Anlagen, die bereits ĂĽber nationale Genehmigungen
verfügen oder Umweltmanagementsysteme einsetzen.“
Hintergrund
Der
Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass Unternehmen, die
jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben – was nahezu
jede Recyclinganlage in Europa betrifft – verpflichtend einen
Risikobewertungsplan erstellen und MaĂźnahmen zur Vermeidung von
Granulatverlusten ergreifen mĂĽssen.
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