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Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Von 2016 bis 2018 haben die Bundesländer dem Umweltbundesamt
durchschnittlich 330 Verdachtsfälle illegaler grenzüberschreitender
Abfallverbringung pro Jahr gemeldet. Dies teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (19/23513) auf eine Kleine Anfrage (19/22729) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, welche die illegale Entsorgung von Plastikmüll thematisiert hat.
Keine Informationen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben zur Frage vor, auf welchen Wegen Kunststoffe in der Regel aus Deutschland exportiert werden. Die Erfahrung der deutschen Strafverfolgungsbehörden zeige, dass umfangreiche illegale Abfallgeschäfte "täterseitig auf Basis einer Unternehmensstruktur" durchgeführt würden, heißt es in der Antwort weiter. Dabei handle es sich in der Regel um Akteure in verantwortlichen Positionen von etablierten privaten oder halbstaatlichen Unternehmen auf dem Entsorgungsmarkt. Direkte Täterbezüge zu Gruppierungen der Organisierten Kriminalität seien bisher nicht festgestellt worden.
Die ursprüngliche Pressemitteilung finden Sie. (hib 1185/2020)
Die gesamte Antwort als Drucksache finden sie hier.
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