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Mit der EU-Batterie-Verordnung (EU-BattVO) fand eine grundlegende Neuregelung für Batterien statt.
Mit der EU-Batterie-Verordnung (EU-BattVO) fand eine grundlegende Neuregelung für Batterien statt. Ziel der Verordnung ist unter anderem die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens mit Blick auf die Entsorgung von Altbatterien. Bestimmte Regelungen, die bereits jetzt registrierte Hersteller, Bevollmächtigte und genehmigte Eigenrücknahmesysteme betreffen, treten am 18.08.2025 in Kraft. Vor diesem Hintergrund stellen wir den betroffenen Akteuren in den kommenden Wochen und Monaten umfassende Informationen zur Verfügung.
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