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Das Bundesumweltministerium lässt prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion in Deutschland möglich wäre. Einen entsprechenden Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens hat das BMUB heute vergeben. Damit setzt das Ministerium einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Klar ist: Das Atomgesetz
und das Europarecht bieten keine Handhabe, die Lieferung von
Brennelementen ins Ausland zu unterbinden, solange die Kernbrennstoffe
dort nicht missbräuchlich verwendet werden, etwa als Waffen oder zu
terroristischen Zwecken. Es kommt vor, dass die Rechtslage nicht alles
zulässt, was man politisch für wünschenswert und richtig hält. Eine
Regierung bleibt jedoch an Recht und Gesetz gebunden. Eine Schließung
der Uranfabriken wäre deshalb der einzige Weg, den Export von
Brennelementen zu verhindern. Darum lassen wir diese Option nun
rechtlich prüfen."
Mit dem Atomausstieg wurde 2011 parteiübergreifend zwar die
Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen, aber nicht das Ende der
Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in
Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch
Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen.
Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um
sogenannte "gebundene Genehmigungen", die nicht versagt werden können,
wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen
erfüllt. Dass es für die Bundesregierung in dieser Frage keine
Spielräume gibt, belegt auch ein kürzlich veröffentlichtes ausführliches
Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Ewer im Auftrag des
BMUB.
Für die Genehmigung zur Ausfuhr ist das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), für die Transportgenehmigung das Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zuständig. Mit Blick auf
Belgien wurden im Jahr 2016 insgesamt 68 Brennelemente in das AKW
Tihange genehmigt und 152 Brennelemente für die drei Reaktoren in Doel.
In diesem Jahr wurden vom zuständigen BAFA Genehmigungen für bislang
insgesamt 108 Brennelemente für die Blöcke Doel 1-3 erteilt.
Eine Stilllegung der Urananreicherung und Brennelementeproduktion in
Deutschland würde zu einer konsistenteren Linie in der deutschen
Atomausstiegspolitik führen. Sie würde jedoch nicht die Beendigung des
AKW-Betriebs in Belgien zur Folge haben, da die Brennelemente auf dem
Weltmarkt anderweitig verfügbar sind. Dazu kommt, dass selbst mit
geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen eine Stilllegung keinesfalls
kurzfristig erfolgen kann.
| Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (31.03.2017) | |