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Anti-Recycling-Kartell von VW, Mercedes und Co. aufgeflogen
Nach Bekanntwerden illegaler Herstellerabsprachen gegen Recycling und
Wiederverwendung von Autoteilen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
schärfere gesetzliche Pflichten. Hierzu zählen die Ausgestaltung einer
lückenlosen Herstellerverantwortung, verpflichtende Vorgaben zum Einsatz
von Recyclingmaterialien sowie Maßnahmen zur Nutzung wiederverwendbarer
Autoteile und Transparenzpflichten.
Beim aufgedeckten
Betrugskartell geht es um Machenschaften zwischen 2002 und 2017 von
insgesamt 15 großen Autoherstellern, darunter VW, Mercedes, BMW,
Renault, Ford und Toyota. Die Autokonzerne haben den Angaben der
EU-Kommission zufolge wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen,
wonach Entsorger für das Recycling von Altfahrzeugen nicht bezahlt
werden sollten. Zudem sollten keine Informationen zur Recycling- und
Wiederverwendungsfähigkeit sowie zum Rezyklatgehalt von Autos
veröffentlicht werden. Die EU-Kommission hat deswegen eine Geldstrafe
von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Nach der EU-Altfahrzeugrichtlinie sind Hersteller von Autos
verpflichtet, für die Kosten der Annahme, Demontage und des Recyclings
ausgemusterter Fahrzeuge aufzukommen. Dies wurde von VW, Mercedes, BMW
und Co. in betrügerischer Weise verhindert. Durch die Abwälzung der
Entsorgungskosten auf Dritte wurde ein großer Anreiz für die illegale
Entsorgung oder den illegalen Export geschaffen: Allein im Jahr 2020
sind 150.000 Fahrzeuge einfach verschwunden. So gehen wertvolle
Ressourcen und Ersatzteile für die Reparatur verloren. Bei der aktuellen
Novellierung der EU-Fahrzeugrichtlinie müssen Hersteller endlich zur
Teilnahme an Rücknahmesystemen sowie zur vollständigen Finanzierung der
Autoverwertung verpflichtet werden. Nur so kann eine bestmögliche
Sammlung, eine Schadstoffentfrachtung, ein Recycling und die Rückgewinnung von Ersatzteilen erreicht werden.“
„Verbraucherinnen
und Verbrauchern wurden von der Autoindustrie wichtige Informationen
zur Recycling- und Wiederverwendungsfähigkeit ihrer Fahrzeuge
vorenthalten. Wieder zeigt sich, dass Freiwilligkeit und
Eigenverantwortung Ordnungsrecht nicht ersetzen können. Damit
Verbraucherinnen und Verbraucher eine umweltbewusste Kaufentscheidung
treffen können, braucht es verpflichtende Angaben zum Rezyklateinsatz,
zum Ressourcenverbrauch, zu der Recyclingfähigkeit und dem
CO2-Fußabdruck von Fahrzeugen“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Damit
Automobile insgesamt weniger Ressourcen verbrauchen, fordert die DUH
zudem verbindliche Ökodesignvorgaben: Autos sollten möglichst effizient
und klein, langlebig, reparierbar und recyclingfähig sein. Für
dahingehend schlecht designte Fahrzeuge sollten Hersteller höhere
Gebühren entrichten. Der Einsatz von Recyclingmaterialien muss über
Mindestquoten für Kunststoff, Stahl, Aluminium und seltene Erden
vorgegeben werden. Nur so besteht ein ausreichend großer Anreiz
effizient mit Ressourcen umzugehen und Stoffkreisläufe zu schließen. Bei
Reparaturen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem
verpflichtend Angebote mit gebrauchten Ersatzteilen erhalten. Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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