Nationaler Alleingang beim Emissionshandel hat folgenschwere Auswirkungen

Bundestag sollte dringend korrigieren

Bereits im Vorfeld der nun getroffenen Kabinettsentscheidung hatte ITAD die Ausweitung des nationalen Emissionshandels im Rahmen der Erweiterung des Anwendungsbereiches des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) fĂŒr den „Brennstoff Abfall“ mit dem geplanten Start im Januar 2023 massiv kritisiert und darauf hingewiesen, dass eine CO2-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung in Deutschland

  • zu mehr Abfallexporten fĂŒhrt und die illegale Entsorgung fördert,
  • bei den Haushalten und Unternehmen zu steigenden Kosten fĂŒhrt und die Inflation anheizt, sowie
  • zu geringerer Energiebereitstellung fĂŒhrt und Deutschland noch abhĂ€ngiger von auslĂ€ndischen Energiequellen macht,

jedoch ohne Nutzen fĂŒr die Umwelt und den Klimaschutz.

Kritisch ist auch, dass bislang keinerlei Ausgestaltungsregeln fĂŒr die Anwendung des nationalen Emissionshandels auf die Abfallverbrennung vorliegen und somit die Branche in Bezug auf eine rechtssichere GebĂŒhren- und Entgeltkalkulation des nĂ€chsten Wirtschaftsjahres vor großen Problemen steht.

„Trotz aller Bedenken aus Expertenkreisen sowie der offensichtlichen negativen Auswirkungen hĂ€lt die Bundesregierung an einer Ausweitung des nationalen Emissionshandels fest“ sagt ITAD-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Carsten Spohn und ergĂ€nzt: „Nun liegt es an den Abgeordneten des deutschen Bundestages, dafĂŒr Sorge zu tragen, dass es zu einem tragfĂ€higen Klimaschutzkonzept fĂŒr die Abfallverbrennung kommt. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen europĂ€ischen Diskussionen zur Ausweitung des Emissionshandels sollten nationale AlleingĂ€nge vermieden und die Erweiterung des Anwendungsbereiches des BEHG fĂŒr den „Brennstoff Abfall“ mit dem geplanten Start im Januar 2023 gestoppt werden“.

Hintergrund

Neben der GewĂ€hrleistung der Entsorgungssicherheit fĂŒr Haushalte und Unternehmen fĂŒr nicht recycelbare AbfĂ€lle leisten die ITAD-Mitglieder durch die Substitution fossiler EnergietrĂ€ger im Strom- und WĂ€rmebereich sowie durch RĂŒckfĂŒhrung von Metallen aus den VerbrennungsrĂŒckstĂ€nden einen positiven Beitrag zum Klimaschutz in Höhe von rund 7,4 Millionen t CO2jĂ€hrlich (s. ITAD-Jahresbericht 2021).

DarĂŒber hinaus ist Abfall eineheimische Energieressource. Der Energieinhalt der 2021 von ITAD-Mitgliedern behandelten AbfĂ€lle entspricht rund 72 TWh, aus denen aktuell fast 25 TWh AbwĂ€rme (11,2 TWh FernwĂ€rme und 13,4 TWh Prozessdampf) ausgekoppelt sowie 10,3 TWh Strom erzeugt wurden.

„Unsere Branche ist sich ihrer Verantwortung fĂŒr den Klimaschutz durchaus bewusst“, betont ITAD-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Carsten Spohn und verweist auf konkrete Projekte der Mitglieder zu CO2-Abscheidung und -Nutzung z.B. beim Zweckverband Abfallwirtschaft SĂŒdthĂŒringen (ZASt), AWG Abfallwirtschafts­gesellschaft mbH Wuppertal oder AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR).

„Es ist fĂŒr uns nicht nachvollziehbar, dass das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz als zustĂ€ndiges Ministerium bisher auf unsere Angebote zu konstruktiven GesprĂ€chen nicht reagiert hat, um zweckmĂ€ĂŸigere und vor allem umsetzbare Instrumente zur tatsĂ€chlichen Vermeidung von CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung gemeinsam zu entwickeln.“ so Spohn und hofft, dass man zeitnah ĂŒber sachgerechte LösungsansĂ€tze diskutieren wird.

>>> Link zur Originalnachricht



Copyright: © ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen Deutschland e.V. (13.07.2022)
 
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