AnlÀsslich der am 31. MÀrz stattfindenden Abstimmung des Bundesrates zur
EinfĂŒhrung eines Einwegkunststofffondsgesetzes kritisiert die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) die fehlende Lenkungswirkung dieser Regelung. Zwar sei
es zu begrĂŒĂen, dass Hersteller von Einweg-Bechern und dĂŒnnen
Einweg-PlastiktĂŒten zukĂŒnftig dafĂŒr zahlen mĂŒssen, dass Kommunen ihre
Produkte als MĂŒll von der StraĂe rĂ€umen. Allerdings sind die von
Herstellern in einen Einwegkunststofffonds einzuzahlenden BetrÀge so
niedrig, dass diese keine Anreize zu einer wirklichen Abfallvermeidung
und Mehrwegförderung bieten, so die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation. Deshalb fordert die DUH von
Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine zusÀtzliche Abgabe von
mindestens 20 Cent auf Einweg-To-Go-Verpackungen und -Plastikflaschen.
Nur so seien die finanziellen Anreize fĂŒr Verbraucherinnen und
Verbraucher stark genug, um auf umweltfreundlichere Mehrwegalternativen
umzusteigen.
Barbara Metz, BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin der DUH: âFĂŒr
eine Einweg-Essensbox sollen Hersteller zukĂŒnftig 0,3 Cent und fĂŒr
einen Einweg-GetrÀnkebecher 1,2 Cent in den Einwegkunststofffonds
einzahlen. Die Lenkungswirkung einer solchen Abgabenhöhe tendiert gegen
Null und verhindert nicht, dass EinwegmĂŒll auch zukĂŒnftig in der Umwelt
landet. Auch wenn die Umlage der Kosten des Aufsammelns von Einweg-MĂŒll
auf die verursachenden Unternehmen richtig ist, darf dies nicht von
MaĂnahmen ablenken, die wirklich notwendig sind, um Einweg finanziell
unattraktiv zu machen. Hierzu gehört die EinfĂŒhrung einer bundesweiten
Abgabe auf Einweg-Becher, -Essensboxen und -Plastikflaschen von
mindestens 20 Cent, wodurch ein wirklicher Anreiz zur Abfallvermeidung
geschaffen wird. Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in TĂŒbingen hat
bereits eindrĂŒcklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich
gefördert werden kann.â
Die DUH kritisiert zudem, dass im
Einwegkunststofffondsgesetz keine Evaluierungspflicht fĂŒr die
Finanzierung von Umweltbildungs- und SensibilisierungsmaĂnahmen
festgelegt wurde und auch, dass Hersteller von Feuerwerkskörpern erst 3
Jahre spĂ€ter als alle anderen in den Fond einzahlen mĂŒssen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter fĂŒr Kreislaufwirtschaft: âFeuerwerk
verursacht nicht nur Feinstaub, sondern vor allem auch jede Menge MĂŒll.
Dass Hersteller von Feuerwerkskörpern im Vergleich zu anderen
Einweg-Plastikprodukten fĂŒr ihren MĂŒll erst drei Jahre spĂ€ter die
kommunalen Entsorgungskosten tragen sollen, ist nicht nachvollziehbar.
FĂŒr Plastikteile von Raketen und Batterien mĂŒssen genau dieselben
Fristen gelten, wie fĂŒr Einweg-Becher oder -PlastiktĂŒten.â
Hintergrund:
Nach
dem Entwurf fĂŒr einen Einweg-Kunststofffonds sollen fĂŒr die Entfernung
bestimmter Einweg-Plastikartikel aus dem öffentlichen Raum kĂŒnftig
Hersteller finanziell aufkommen. Das soll beispielsweise fĂŒr
Coffee-To-Go-Becher, Einweg-Plastikessensboxen, Zigarettenfilter und
bestimmte Verpackungen fĂŒr SĂŒĂwaren gelten. WĂ€hrend der Corona-Pandemie
hat sich die VermĂŒllung des öffentlichen Raums vor allem durch den
gestiegenen AuĂer-Haus-Konsum von Speisen und GetrĂ€nken weiter
verschÀrft.
Link:
DUH-Stellungnahme
zum Einwegkunststofffondsgesetz und zur Einwegkunststoffverordnung