Abfallentsorger reicht Musterklage gegen CO2-Bepreisung ein (Stellungnahme VKU)

Ab Januar 2024 unterliegen AbfĂ€lle – wie beispielsweise auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur GebĂ€udebeheizung – der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Diese ausschließlich deutsche Verpflichtung gilt fĂŒr thermische Abfallbehandlungsanlagen zusĂ€tzlich zu den europĂ€ischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024.

Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet fĂŒr die Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten sowie bĂŒrokratischen Aufwand. Wegen der dadurch steigenden Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten fĂŒr BĂŒrger und Unternehmen erhöhen.

Im konkreten Fall wird die Gemeinschafts-MĂŒllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen.

Hasenkamp: „Einbeziehung der CO2-Bepreisung auf MĂŒllverbrennung stĂ¶ĂŸt auf erhebliche rechtliche Bedenken“

Patrick Hasenkamp, VKU-VizeprĂ€sident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster, sagt dazu: „Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel stĂ¶ĂŸt auch nach Überzeugung des VKU auf erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb wir die Musterklage der GML ausdrĂŒcklich unterstĂŒtzen. Eine CO2-Bepreisung kann nur europaweit einheitlich eingefĂŒhrt werden, ein nationaler Alleingang begrĂŒndet die Gefahr steigender MĂŒllexporte und schafft erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bei den Verbrennungspreisen. Schließlich ist es auch nicht Aufgabe der AbfallgebĂŒhrenzahler, die FinanzierungslĂŒcken beim Klima- und Transformationsfonds zu schließen.“

Neben den handwerklichen Fehlern durch den Gesetzgeber und der fehlenden Lenkungswirkung bezieht sich der Hauptstreitpunkt auf rein juristische Fragestellungen.
Zuvor hatten sich die ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.) und die GML wochenlang bemĂŒht, mit den zustĂ€ndigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins GesprĂ€ch zu kommen – bisher leider vergeblich.

Mit großer politischer und finanzieller RĂŒckendeckung der ITAD-Mitgliedsunternehmen und auch des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) wurde am 06.12.2023 die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Das GesprĂ€chsangebot an die Behörden und die Politik, die strukturellen und rechtlichen Fehlentwicklungen zu korrigieren, bleibt im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung bestehen, um BĂŒrger und Unternehmen nicht noch weiter zu belasten.

Zum Hintergrund:

Außerhalb der Abfallwirtschaft ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein wichtiger Baustein, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Zweifellos bedarf es auch einer preislichen Lenkungswirkung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, deshalb unterstĂŒtzt der VKU seit Jahren ausdrĂŒcklich die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen als wichtiges Instrument fĂŒr den Klimaschutz.

Zum 1. Januar 2024 soll nun auch das CO2 aus der Abfallverbrennung in Deutschland mit einem CO2-Preis belegt werden. Dies greift einer unbedingt erforderlichen EU-weiten Lösung vor und kann keine Lenkungswirkung fĂŒr den Klimaschutz erreichen.

Link zur Originalnachricht >>>



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (07.12.2023)
 
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