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Die GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH – ein vollständig kommunales Unternehmen – wird die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen.
Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle – wie beispielsweise auch
Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung –
der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG). Diese ausschlieĂźlich deutsche Verpflichtung gilt fĂĽr thermische
Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen
des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024.
Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die
Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erhebliche Mehrkosten
sowie bĂĽrokratischen Aufwand. Wegen der dadurch steigenden
Verbrennungspreise werden sich die Entsorgungskosten fĂĽr BĂĽrger und
Unternehmen erhöhen.
Im konkreten Fall wird GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
Ludwigshafen GmbH – ein vollständig kommunales Unternehmen – die
Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen.
Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer der GML, sagt hierzu: „Wer die Abfallverbrennung mit einer CO2-Bepreisung
versieht, der hat nicht verstanden, wie Klimaschutz und
Abfallvermeidung funktionieren. Wenn die Bundesregierung ihre an sich
logisch richtigen Gedanken der CO2-Bepreisung von
Kraftstoffen und Brennstoffen auf die Entsorgungswirtschaft überträgt,
dann muss sie an der Quelle, bei den Produkten bzw. beim Abfallerzeuger
ansetzen und nicht bei der Verbrennung am Ende der Wertschöpfungskette!“
Die Entsorgungsbranche weiß immer noch nicht, welche CO2-Kosten ab Januar 2024 bezahlt werden müssen – geplant wurde mit 35 € pro Tonne CO2, im Haushaltsentwurf stehen 40 € pro Tonne CO2
und nach den aktuellen klimapolitischen Gerichtsniederlagen der
Koalition ist sogar von noch höheren Kosten die Rede –
Planungssicherheit sieht anders aus. Neben den handwerklichen Fehlern
durch den Gesetzgeber und der fehlenden Lenkungswirkung bezieht sich der
Hauptstreitpunkt auf rein juristische Fragestellungen.
Zuvor hatten sich die ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen
Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.) und die GML wochenlang
bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der
Koalition ins Gespräch zu kommen – bisher leider vergeblich.
„Wir freuen uns über die breite Solidarität unserer
Mitgliedsunternehmen, die Klage zu unterstützen. Das Gesprächsangebot an
die Behörden und die Politik, die strukturellen und rechtlichen
Fehlentwicklungen zu korrigieren, bleibt im Rahmen der anstehenden
Gesetzesnovellierung bestehen, um BĂĽrger und Unternehmen nicht noch
weiter zu belasten,“ so Dr. Bastian Wens von der ITAD.
Mit groĂźer politischer und finanzieller RĂĽckendeckung der
ITAD-Mitgliedsunternehmen und auch des Verbandes der Kommunalen
Unternehmen (VKU) wurde am 06.12.2023 die Musterklage durch die
beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Verwaltungsgericht
Berlin eingereicht.
ITAD ist die Interessengemeinschaft der
Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Ăśber 90 Thermische
Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen
Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast
7.000 Mitarbeitern jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus
Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die
Entsorgungssicherheit fĂĽr BĂĽrger und Industrie. Durch die Substitution
von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern sowie die Verwertung von
Metallen aus den Verbrennungsrückständen betrug der Beitrag der TAB zum
Klimaschutz 2021 mehr als 7 Mio. t CO2-Ă„quivalente.
Copyright: | © ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen Deutschland e.V. (07.12.2023) | |