Neues Verpackungsgesetz sorgt fĂŒr bessere Verpackungen und mehr Recycling

Zum Jahresbeginn 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem Ziel, VerpackungsabfĂ€lle zu vermeiden und das Recycling zu stĂ€rken. Die Recyclingquoten werden deutlich erhöht. Außerdem werden Hersteller bei den Lizenzentgelten belohnt, die recyclingfĂ€hige Verpackungen einsetzen und Rezyklate verwenden. Der Handel muss zudem an den Regalen darauf hinweisen, ob GetrĂ€nke in Mehrweg- oder in Einwegflaschen angeboten werden. Auch die Pfandpflicht wird erweitert.


Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Unser Ziel sind weniger Plastikverpackungen und mehr Recycling. DafĂŒr brauchen wir alle Beteiligten – Hersteller, Handel und Verbraucher. Mit dem neuen Gesetz werden wir in Deutschland kĂŒnftig deutlich mehr recyceln als bisher. Aber wir wollen auch ĂŒberflĂŒssiges Plastik vermeiden: Besonders wichtig finde ich deshalb die neue Hinweispflicht zu Einweg- und MehrweggetrĂ€nkeverpackungen in LebensmittelgeschĂ€ften. Das macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter, bewusst zu Mehrwegverpackungen zu greifen." Das neue Gesetz sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
Verbesserung des Recyclings: ZukĂŒnftig mĂŒssen mehr VerpackungsabfĂ€lle recycelt werden. So steigt zum Beispiel die Recyclingquote fĂŒr Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent zunĂ€chst auf 58,5 Prozent und bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90 Prozent.


Ökologischere Verpackungen: Die von Handel und Industrie finanzierten dualen Systeme mĂŒssen bei den Lizenzentgelten ökologische Aspekte stĂ€rker berĂŒcksichtigen. Hersteller sollen auf diese Weise Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berĂŒcksichtigen. Wer Verpackungen einsetzt, die sich besser recyceln lassen oder die aus recyceltem Kunststoff bestehen, zahlt kĂŒnftig weniger als der, der das nicht tut.


Förderung von Mehrwegverpackungen: Ab Jahresbeginn 2019 mĂŒssen alle LebensmittelhĂ€ndler klar kennzeichnen, ob es sich bei GetrĂ€nkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster fĂŒr Mehrweg oder Einweg entscheiden. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal oder an anderer gut sichtbarer Stelle. VerstĂ¶ĂŸe gegen die Hinweispflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht: Die Pfandpflicht wird auf weitere EinweggetrĂ€nkeverpackungen ausgeweitet: Zum einen auf kohlensĂ€urehaltige Frucht- und GemĂŒsenektare, zum Beispiel Apfelschorlen, zum anderen auf GetrĂ€nke mit einem hohen Anteil von Molke.


Bessere Kontrolle: Durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle Verpackungsregister wird die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes darĂŒber hinaus besser kontrollierbar und das sogenannte Trittbrettfahren eingedĂ€mmt. Dies sorgt fĂŒr einen faireren Wettbewerb und dient ebenfalls der Vermeidung ĂŒberflĂŒssiger VerpackungsabfĂ€lle. Denn nur wer fĂŒr die Entsorgung bezahlt, hat einen finanziellen Anreiz, auf ÜberflĂŒssiges zu verzichten.



Copyright: © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (02.01.2019)
 
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