COVID-19: Gefahrgutfahrer-und Gefahrgutbeauftragtenschulungen
Multilaterale Vereinbarung zu ADR-Bescheinigungen wÀhrend der Corona-Pandemie
Die
PrĂŒfungen fĂŒr Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte wurden
angesichts der Entwicklungen um COVID-19 vielerorts erneut eingestellt.
DarĂŒber hinaus haben u. a. âöffentliche und private
Bildungseinrichtungen im auĂerschulischen Bereichâ nicht fĂŒr den
Publikumsverkehr geöffnet.
Daraus können sich Probleme fĂŒr Inhaber
von ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen des
Gefahrgutbeauftragten, deren GĂŒltigkeit endet, ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium fĂŒr Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Regelung mitgeteilt:
- Abweichend
von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2
ADR bleiben alle Bescheinigungen ĂŒber die FahrzeugfĂŒhrerschulung, deren
Geltungsdauer zwischen dem 1. MĂ€rz 2020 und dem 1. Februar 2021 endet,
bis zum 28. Februar 2021 gĂŒltig. Die Bescheinigungen werden fĂŒr fĂŒnf
Jahre erneuert, wenn der FahrzeugfĂŒhrer vor dem 1. MĂ€rz 2021 die
Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemÀà Unterabschnitt 8.2.2.5
ADR nachweist und eine PrĂŒfung gemÀà Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR
bestanden hat.
- Abweichend von den Vorschriften des Absatzes
1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen fĂŒr
Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. MĂ€rz 2020 und
dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gĂŒltig. Die
Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres
ursprĂŒnglichen Ablaufens um fĂŒnf Jahre verlĂ€ngert, wenn deren Inhaber
vor dem 1. MÀrz 2021 einen Test gemÀà Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden
haben.
Die Multilaterale Vereinbarung M 330 vom BMVI wurde am 2. November 2020 veröffentlicht und gilt bis zum 1. MÀrz 2021.
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.
| Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (04.11.2020) |
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