Ab 1. Mai 2025 strengere Regeln für Bioabfälle
BDE sieht Branche gut vorbereitet
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt seit dem 1. Oktober 1998 die
Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich
und gärtnerisch genutzten Böden. Mehrfach novelliert, trat zuletzt am 1.
Mai 2023 eine umfassende Änderung in Kraft. Einzelne spezifische
Regelungen – insbesondere zu den Anforderungen an die
Fremdstoffentfrachtung gemäß § 2a – gelten jedoch erst ab dem 1. Mai
2025.
Künftig dürfen Bioabfälle aus der Biotonne nur noch maximal
ein Prozent Kunststoff enthalten. Der BDE Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt diese
Verschärfung ausdrücklich. „Wir unterstützen die neuen Vorgaben, da sie
den Eintrag von Kunststoffen und anderen Störstoffen in die Umwelt
reduzieren und die Qualität der Bioabfälle deutlich verbessern“, erklärt
Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE.
Was bedeutet das für die Nutzerinnen und Nutzer der Biotonnen?
„Eine sorgfältige Getrenntsammlung war schon immer erforderlich.
Kunststoffe, Metalle und Glas gehören nicht in die Biotonne, da sie hohe
Behandlungskosten verursachen und die Qualität der Komposte mindern.
Die neuen Grenzwerte richten sich primär an die Kommunen, die durch
Abfallsatzungen Anreize für bessere Mülltrennung schaffen können – etwa
durch Öffentlichkeitsarbeit, Gebührenmodelle oder Sanktionen bei
Fehlwürfen. Mit kluger lokaler Steuerung müssen dadurch keine
zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger entstehen“, so
Siegesmund.
Wie stark war Biomüll bislang verunreinigt?
„Die Fehlwurfquote variiert erheblich. Im städtischen Raum ist sie höher
als auf dem Land. Untersuchungen zeigen eine leichte Verbesserung:
Statt drei bis vier Prozent Fremdmaterial liegt der Anteil heute
durchschnittlich bei zwei bis drei Prozent“, erläutert Siegesmund.
„Besorgniserregend ist jedoch, dass 39 Prozent organisches Material
weiterhin im Restmüll landen. Auch hier sind die Kommunen gefordert,
genaue Analysen durchzuführen und gezielte Verbesserungsmaßnahmen
einzuleiten. In den letzten Jahren ist hier bereits viel passiert und
wir bemerken eine immer größere Aufmerksamkeit seitens der kommunalen
Entscheidungsträger für das Thema. Das sollte auch in den kommenden
Jahren weiter ausgebaut werden, um im gesamten Bundesgebiet eine
gute Getrenntsammlung zu erreichen.“
Welche Folgen haben die neuen Vorgaben für Aufbereiter und Behandler?
In den vergangenen Jahren hat die Entsorgungsbranche massiv in neue
Anlagentechnik zur Detektion, Sortierung und in innovative
Behandlungsprozesse investiert. Solche Investitionen verursachen teils
Kosten im sechs- bis siebenstelligen Bereich. „Diese Aufwendungen werden
sich allein über den Verkauf hochwertiger Komposte kaum refinanzieren
lassen“, so Siegesmund. „Mittelfristig werden die Kosten über die
Abfallgebühren an Kommunen und Nutzer weitergegeben – allerdings kann
eine verbesserte Getrenntsammlung Gebühren stabilisieren oder sogar
senken.“
Welche Rolle spielen die Kommunen?
Kommunen sind entscheidend für den Erfolg der neuen Vorgaben.
Öffentlichkeitsarbeit, Satzungsanpassungen und konsequente Kontrollen
sind zentrale Instrumente. „Die verbesserte Kreislaufführung der
Bioabfälle ist ein Gemeinschaftswerk und hier bedarf es der guten
Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privaten“, so Siegesmund.
Sebastian Winkelheide, Vorsitzender des BDE-Arbeitskreises Biomasse und Geschäftsführer der REMONDIS SmartRec GmbH, ergänzt:
„Ohne konsequente Mülltrennung bleibt selbst modernste Technik
wirkungslos. Kommunen müssen jetzt die Weichen stellen, damit aus
sauberem Bioabfall hochwertige Komposte und Energie entstehen. Nur so
erreichen wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele nachhaltig.“
„Langfristig
profitieren Entsorger und Haushalte gleichermaßen – durch bessere
Materialqualitäten, effizientere Verwertung und stabile Gebühren“, so
Anja Siegesmund abschließend. Der BDE ruft alle Akteure auf, die
Qualität der Bioabfälle gemeinsam und entschlossen zu verbessern.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (29.04.2025) |
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