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Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben heute (Mittwoch) eine vorläufige politische Einigung über den Kommissionsvorschlag vom März 2016 erzielt, der auf dem Aktionsplan der Kommission zur Kreislaufwirtschaft aufbaut und vorsieht die Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu fördern. Die Einigung wird den Zugang von Düngemitteln aus Bioabfallstoffen für den EU-Binnenmarkt erleichtern. In der Verordnung werden zudem Grenzwerte für Kadmium und andere Schadstoffe in Phosphatdüngern eingeführt. Die Vorschriften werden dazu beitragen, Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden sowie Risiken für die menschliche Gesundheit zu verringern.
Quelle: Europäische Kommission
Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte hierzu: „Anders als im Fall traditioneller Düngemittel, die sehr energieintensiv sind und sich auf knappe natürliche Ressourcen stützen, haben Düngemittel aus Bioabfallstoffen das Potenzial, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Diese neuen Vorschriften werden auch dazu beitragen, im Einklang mit unseren Bemühungen zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft in Europa einen neuen Markt für wiederverwendete Rohstoffe zu schaffen.“
Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska ergänzte: „Die neuen EU-Vorschriften werden neue Marktchancen für innovative Unternehmen eröffnen, die organische Düngemittel herstellen; sie werden neue Arbeitsplätze vor Ort schaffen, unseren Landwirten mehr Auswahlmöglichkeiten geben und unsere Böden und Lebensmittel schützen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass unsere europäische Industrie in der Lage sein wird, sich an die vorgeschlagenen Änderungen anzupassen.“
Die wichtigsten Elemente der neuen Vorschriften sind:
Die nächsten Schritte
Die vorläufige politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird ab 2022 obligatorisch.
Hintergrund
Im Rahmen des 2015 beschlossenen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hatte die Kommission eine Überarbeitung der EU‑Düngemittelverordnung gefordert, um die EU-weite Anerkennung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu erleichtern. Die nachhaltige Verwendung von Düngemitteln aus organischen Abfällen in der Landwirtschaft könnte den Bedarf an mineralischen Düngemitteln verringern, deren Herstellung sich negativ auf die Umwelt auswirkt sowie von der Einfuhr von Phosphatgestein, einer begrenzten Ressource, abhängig ist.
Nach den geltenden Vorschriften dürfen ausschließlich konventionelle, nichtorganische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken stammen oder chemisch erzeugt werden, in der gesamten EU frei gehandelt werden. Innovative, aus organischen Stoffen hergestellte Düngeprodukte liegen außerhalb des Geltungsbereichs der derzeitigen Düngemittelverordnung. Ihr Zugang zum Binnenmarkt hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab, die aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften oft schwierig ist. Solche Erzeugnisse haben daher einen Wettbewerbsnachteil, der ein Hindernis für Innovation und Investitionen in der Kreislaufwirtschaft darstellt.
Jedoch könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 Prozent der nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 Prozent dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen.
Darüber hinaus hat die Kommission kürzlich eine neue Bioökonomie-Strategie vorgelegt, die Kommissionspräsident Juncker und der Erste Vizepräsident Timmermans in ihrer Absichtserklärung im Zusammenhang mit der Rede zur Lage der Union 2018 von Präsident Juncker angekündigt hatten. Mit dieser Strategie soll die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen weiter ausgebaut und sollen Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in Europa gefördert werden.
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