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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen wichtigen Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Lidl muss ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen (AZ 9 U 1090/24).
Bei Testbesuchen der DUH hatte der Discounter die seit mehreren
Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Vor Gericht
versuchte Lidl, die geltende Rücknahmepflicht von alten
Elektrokleingeräten für den Lebensmittelhandel im Elektrogesetz als
verfassungswidrig einstufen zu lassen.
Das OLG Koblenz stellte
in seinem Urteil fest, dass es sich bei der gesetzlichen
Rücknahmepflicht ausgedienter Elektrokleingeräte durch Unternehmen wie
Lidl nicht um eine willkürliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu
anderen Handelsunternehmen handele. Stattdessen sei die Rücknahmepflicht
durch das Europarecht in der Richtlinie 2012/19/EU gedeckt und ein
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes könne
nicht festgestellt werden. Eine Revision gegen das Urteil des OLG
Koblenz wurde nicht zugelassen. Lidl kann jedoch eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Supermärkte
machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen
sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen
verkauften Produkte übernehmen. Deutschland hat laut den aktuellsten
Zahlen des Statistischen Bundesamts in 2023 nur 29,5 Prozent statt der
gesetzlich vorgeschriebenen 65 Prozent Elektroschrott gesammelt.
Unkomplizierte, verlässliche Sammelstellen sind ein wesentlicher Faktor,
dieses massive Umweltproblem in den Griff zu kriegen. Doch statt sich
seiner Verantwortung zu stellen, versuchte Lidl sich vor Gericht als
Opfer angeblicher staatlicher Willkür darzustellen und bezeichnet die
gesetzliche Rücknahmepflicht von Supermärkten als verfassungswidrig. Mit
dem Versuch, die Rücknahmepflicht von Elektroschrott in Supermärkten zu
Fall zu bringen, ist Lidl jedoch jämmerlich gescheitert. Der Discounter
sollte es Verbraucherinnen und Verbrauchern möglichst leicht machen,
ausgediente Elektrogeräte zurückzugeben, anstatt geltendes Recht zu
attackieren. Wir werden auch in Zukunft weiter überprüfen, ob Lidl und
andere Händler sich an Recht und Gesetz halten und im Zweifel für den
Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und unserer Umwelt vor
Gericht ziehen.“
Wegen der andauernden Unterschreitung der
gesetzlichen Sammelquote für Elektroschrott hat die EU bereits erste
Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
eingeleitet. Jedes fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät
spart Ressourcen ein, verhindert die Freisetzung von Schadstoffen und
verringert Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus.
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