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Mit einem CDU-Antrag zur Sicherheit von Biogasanlagen hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. März 2017, befasst. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Gabi Rolland, mitgeteilt. Eine Überwachungsaktion des Umweltministeriums habe zutage gebracht, dass fast jede zweite Anlage Mängel aufweise.
Ende Dezember 2016 wurden in Baden-Württemberg 928 Biogasanlagen
betrieben. Die Konzeptionen von Biogasanlagen seien vielfältig, wie die
Vorsitzende erläuterte. Sie reichten von durch die Betreiber selbst
konzipierten und errichteten Anlagen bis zu solchen, bei denen die
Planung und Errichtung durch professionelle Anlagenbauer erfolgt sei.
Wie Gabi Rolland darlegte, sei aus Berichten von Sachverständigen bei
Biogasanlagen ein erhöhtes Aufkommen an Mängeln bekannt. In den Jahren
2013 und 2014 habe das Umweltministerium deshalb eine besondere
Überwachungsaktion für Biogasanlagen veranlasst. Rolland zufolge sind
bei fast jeder zweiten Biogasanlage Mängel festgestellt worden. Die
Mängel hätten etwa den Explosionsschutz und die wasserrechtlichen
Bestimmungen betroffen. Ferner seien auch offensichtliche Baumängel
festgestellt worden. „Die Landratsämter müssen genau hinschauen, was vor
Ort passiert. Das ist eine Herkulesaufgabe“, so die
Ausschussvorsitzende.
Das Gremium habe wissen wollen, wie überprüft wird, dass Betreiber
von Biogasanlagen die entsprechenden Vorschriften für den Betrieb
einhielten. Es sei dargelegt worden, dass Biogasanlagen nach der
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen von
Sachverständigen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle fünf Jahre und
bei Stilllegung geprüft werden müssten. Derzeit könnten die
Wasserbehörden für landwirtschaftliche Anlagen Erleichterungen zulassen.
„Mit der künftigen Bundesverordnung, die die bisherige Regelung ablöst,
wird der Verzicht auf diese Prüfungen nicht mehr möglich sein“, so Gabi
Rolland. Künftig müsse der Betreiber eine anerkannte
Sachverständigenorganisation beauftragen, die ihren Prüfbericht auch der
zuständigen Wasserbehörde zuschicke. Die Wasserbehörden überwachten mit
Hilfe dieser Prüfberichte die Einhaltung der Prüfpflichten und ordneten
die Beseitigung von Mängeln an.
Betreiber von Biogasanlagen fänden mit dem Programm „Beratung.Zukunft.Land“ Unterstützung in Form von Beratungsmodulen. Für den Bereich der Biogaserzeugung gebe es das Spezialmodul Biogas.
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