Sicherheit von Biogasanlagen – jede zweite Anlage weist Mängel auf

Mit einem CDU-Antrag zur Sicherheit von Biogasanlagen hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. März 2017, befasst. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Gabi Rolland, mitgeteilt. Eine Überwachungsaktion des Umweltministeriums habe zutage gebracht, dass fast jede zweite Anlage Mängel aufweise.

Ende Dezember 2016 wurden in Baden-Württemberg 928 Biogasanlagen betrieben. Die Konzeptionen von Biogasanlagen seien vielfältig, wie die Vorsitzende erläuterte. Sie reichten von durch die Betreiber selbst konzipierten und errichteten Anlagen bis zu solchen, bei denen die Planung und Errichtung durch professionelle Anlagenbauer erfolgt sei. Wie Gabi Rolland darlegte, sei aus Berichten von Sachverständigen bei Biogasanlagen ein erhöhtes Aufkommen an Mängeln bekannt. In den Jahren 2013 und 2014 habe das Umweltministerium deshalb eine besondere Überwachungsaktion für Biogasanlagen veranlasst. Rolland zufolge sind bei fast jeder zweiten Biogasanlage Mängel festgestellt worden. Die Mängel hätten etwa den Explosionsschutz und die wasserrechtlichen Bestimmungen betroffen. Ferner seien auch offensichtliche Baumängel festgestellt worden. „Die Landratsämter müssen genau hinschauen, was vor Ort passiert. Das ist eine Herkulesaufgabe“, so die Ausschussvorsitzende.

Das Gremium habe wissen wollen, wie überprüft wird, dass Betreiber von Biogasanlagen die entsprechenden Vorschriften für den Betrieb einhielten. Es sei dargelegt worden, dass Biogasanlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen von Sachverständigen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle fünf Jahre und bei Stilllegung geprüft werden müssten. Derzeit könnten die Wasserbehörden für landwirtschaftliche Anlagen Erleichterungen zulassen. „Mit der künftigen Bundesverordnung, die die bisherige Regelung ablöst, wird der Verzicht auf diese Prüfungen nicht mehr möglich sein“, so Gabi Rolland. Künftig müsse der Betreiber eine anerkannte Sachverständigenorganisation beauftragen, die ihren Prüfbericht auch der zuständigen Wasserbehörde zuschicke. Die Wasserbehörden überwachten mit Hilfe dieser Prüfberichte die Einhaltung der Prüfpflichten und ordneten die Beseitigung von Mängeln an.

Betreiber von Biogasanlagen fänden mit dem Programm „Beratung.Zukunft.Land“ Unterstützung in Form von Beratungsmodulen. Für den Bereich der Biogaserzeugung gebe es das Spezialmodul Biogas.



Copyright: © Landtag von Baden-Württemberg (23.03.2017)
 
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