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Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Kompromiss mit dem EU-Parlament zur künftigen Klima- und Energiepolitik gebilligt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter stimmte heute für eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik und eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie. Bereits am Mittwoch hatte der Ausschuss der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zugestimmt. Als nächstes muss das EU-Parlament den Rechtsakten zustimmen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Das ist ein wichtiger Erfolg
für die Umweltpolitik, die den Klimaschutz in Europa deutlich
voranbringen wird. Er zeigt auch, dass Europa in der Lage ist,
schwierige Zukunftsfragen zu klären. Die Beschlüsse zu Klimaschutz,
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz werden uns helfen, das
Pariser Klimaschutzabkommen in Europa erfolgreich umzusetzen. Zugleich
haben wir uns darauf verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst
nachhaltig sein müssen. Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um
Palmöl für Biosprit zu gewinnen, hat das mit Klimaschutz nichts zu tun."
Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik ("Governance-Verordnung")
verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und
Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien
zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan
2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz
beschlossen. Auch die EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie
vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität
erreichen kann.
Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein
Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend
fest. Die Kommission hatte ursprünglich 30 Prozent vorgeschlagen. Für
2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent.
Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass
in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom,
Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang
geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das
neue 32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die
ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im
Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien
pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.
Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030
auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent. Zum Einsatz
kommen dürfen vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem
Strom:
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit
Biokraftstoffe auf diese Quote angerechnet werden können. Der Anteil
konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten
Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei 7 Prozent
liegen. Neu ist, dass Mitgliedstaaten auch weniger als 7 Prozent Anteil
konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer
Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle
Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von
maximal 5,3 Prozent anrechnen.
Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die Details dazu wird die EU-Kommission noch festlegen.
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