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Konkrete Anpassungen fĂŒr die Zukunft erforderlich, um drohende Schieflage zu vermeiden
Mit einem offenen Brief und Anzeigen in ĂŒberregionalen Tageszeitungen
haben fĂŒhrende Stadtwerke und regionale Energieversorger auf den
Streitbeitritt der Bundesrepublik Deutschland im Kartellverfahren vor
dem EuG auf Seiten der EU-Kommission zugunsten von E.ON und RWE
aufmerksam gemacht. Der Verband kommunaler Unternehmen gehört zu den
Unterzeichnern des offenen Briefes.
Hintergrund ist das vor dem EuG laufende Klageverfahren um den Zusammenschluss und die fusionsrechtliche Freigabe der Ăbernahme von RWE-Tochter Innogy durch E.ON unter Auflagen im September letzten Jahres. Diese Entscheidung hatte das letzte Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Tausch von Anteilen und Vermögenswerte von E.ON und RWE abgeschlossen. Hiergegen hatten unter anderem die nun agierenden Stadtwerke und Energieversorger als betroffene Wettbewerber Klage eingelegt. Sie sehen in der Entscheidung der EU-Kommission eine eklatant drohende WettbewerbsbeschrĂ€nkung und die BegĂŒnstigung einer marktbeherrschenden Stellung zum Nachteil aller Wettbewerber und somit letztlich auch der Verbraucher.
Auch der VKU hatte im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden gröĂten deutschen Energieversorger vorgebracht. Aus Sicht des VKU ist wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzt, damit auch zukĂŒnftig ein funktionierender Wettbewerb auf den EnergiemĂ€rkten gesichert ist.
Dazu Ingbert Liebing, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU):
âWir
unterstĂŒtzen die klagenden Stadtwerke und regionalen Energieversorger -
unsere Mitgliedsunternehmen - auf diesem Weg. Die Sorge, die die
Unternehmen umtreibt, ist nachvollziehbar und wird sicherlich auch ĂŒber
den Kreis der klagenden Unternehmen hinaus in der Kommunalwirtschaft
geteilt. Wir sind nicht ĂŒberzeugt, dass die Auflagen der Kommission
tatsÀchlich den schweren wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion
gerecht werden. Wir denken, dass es richtig und sinnvoll ist, dass die
europÀischen Gerichte sich das noch einmal genau ansehen und dann
hoffentlich korrigieren.â
UnabhĂ€ngig von dem laufenden rechtlichen Verfahren muss es darĂŒber hinaus darum gehen, das drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch zu verhindern. Klares Ziel muss sein, dass Stadtwerke und regionale Energieversorger auch zukĂŒnftig ihre wesentliche Rolle im Transformationsprozess des Energiesystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele erfĂŒllen können. Daraus ergeben sich konkrete Forderungen an die Politik, um der Entstehung von Marktverzerrungen zu begegnen:
Schaffung und Sicherstellung eines âlevel playing fieldâ im wettbewerblichen Energiemarkt
Dazu gehören die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen im Beihilfe- und Vergaberecht sowie im Gemeindewirtschaftsrecht. Die Verpflichtung, zukĂŒnftig Daten öffentlich zur VerfĂŒgung zu stellen, muss fĂŒr öffentliche und privatwirtschaftliche Energieunternehmen gleichermaĂen gelten.
Ausgewogenere Vorgaben fĂŒr Vergleichsportale fĂŒr mehr Transparenz und somit stĂ€rkere BerĂŒcksichtigung regionaler Wertschöpfung
Die NeutralitĂ€t und Transparenz von Vergleichsportalen bedarf einer ordnungspolitisch induzierten Festlegung von Spielregeln fĂŒr Vergleichsportale. Dazu gehören Kriterien, die nicht nur auf den alleinigen Preis der Kilowattstunde, sondern auch auf die Zuordnung der Marke zu einem Energieunternehmen bzw. Konzern, auf Aspekte der regionalen Wertschöpfung und auf das ökologische oder soziale Engagement der Unternehmen abstellen.
Faire Regeln im Konzessionswettbewerb, um kommunale Kompetenz vor Ort zu stÀrken
E.ON
wird durch die Fusion der mit Abstand gröĂte deutsche
Verteilnetzbetreiber. Im zukĂŒnftigen Wettbewerb um Netzkonzessionen
dĂŒrfen daraus keine Nachteile fĂŒr lokale oder regionale Netzbetreiber
entstehen. In den Ausschreibungsverfahren mĂŒssen auch lokale und
regionale Faktoren â wie bspw. der Verbleib der Wertschöpfung vor Ort â
angemessen BerĂŒcksichtigung finden. Daher ist zusĂ€tzlich erforderlich,
die Befugnisse der Kommunen im Konzessionsverfahren durch Anpassungen im
Energiewirtschaftsgesetz zu stÀrken.Monopolstruktur und Entstehung von Nachfragemacht im Messstellenmarkt verhindern
FĂŒr
die zukĂŒnftige Ausgestaltung des liberalisierten Messstellenmarktes
muss sichergestellt werden, dass bei der Entwicklung von technischen
Standards fĂŒr Messsysteme alle Messstellenbetreiber gleichberechtigt
mitwirken können. DarĂŒber hinaus geht es zum Schutz der Verbraucher
darum, dass die sich abzeichnende Markt- bzw. Einkaufsmacht des
Messstellenbetreibers E.ON zu keinem Marktverschluss fĂŒr andere Anbieter
von Messstellendienstleistungen fĂŒhrt.
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.
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