Pressestatement zum Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum EON/RWE Deal

Konkrete Anpassungen fĂŒr die Zukunft erforderlich, um drohende Schieflage zu vermeiden


Mit einem offenen Brief und Anzeigen in ĂŒberregionalen Tageszeitungen haben fĂŒhrende Stadtwerke und regionale Energieversorger auf den Streitbeitritt der Bundesrepublik Deutschland im Kartellverfahren vor dem EuG auf Seiten der EU-Kommission zugunsten von E.ON und RWE aufmerksam gemacht. Der Verband kommunaler Unternehmen gehört zu den Unterzeichnern des offenen Briefes. 

Hintergrund ist das vor dem EuG laufende Klageverfahren um den Zusammenschluss und die fusionsrechtliche Freigabe der Übernahme von RWE-Tochter Innogy durch E.ON unter Auflagen im September letzten Jahres. Diese Entscheidung hatte das letzte Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Tausch von Anteilen und Vermögenswerte von E.ON und RWE abgeschlossen. Hiergegen hatten unter anderem die nun agierenden Stadtwerke und Energieversorger als betroffene Wettbewerber Klage eingelegt. Sie sehen in der Entscheidung der EU-Kommission eine eklatant drohende WettbewerbsbeschrĂ€nkung und die BegĂŒnstigung einer marktbeherrschenden Stellung zum Nachteil aller Wettbewerber und somit letztlich auch der Verbraucher. 

Auch der VKU hatte im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden grĂ¶ĂŸten deutschen Energieversorger vorgebracht. Aus Sicht des VKU ist wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzt, damit auch zukĂŒnftig ein funktionierender Wettbewerb auf den EnergiemĂ€rkten gesichert ist. 

Dazu Ingbert Liebing, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU):
„Wir unterstĂŒtzen die klagenden Stadtwerke und regionalen Energieversorger - unsere Mitgliedsunternehmen - auf diesem Weg. Die Sorge, die die Unternehmen umtreibt, ist nachvollziehbar und wird sicherlich auch ĂŒber den Kreis der klagenden Unternehmen hinaus in der Kommunalwirtschaft geteilt. Wir sind nicht ĂŒberzeugt, dass die Auflagen der Kommission tatsĂ€chlich den schweren wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerecht werden. Wir denken, dass es richtig und sinnvoll ist, dass die europĂ€ischen Gerichte sich das noch einmal genau ansehen und dann hoffentlich korrigieren.“ 

UnabhĂ€ngig von dem laufenden rechtlichen Verfahren muss es darĂŒber hinaus darum gehen, das drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch zu verhindern. Klares Ziel muss sein, dass Stadtwerke und regionale Energieversorger auch zukĂŒnftig ihre wesentliche Rolle im Transformationsprozess des Energiesystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele erfĂŒllen können. Daraus ergeben sich konkrete Forderungen an die Politik, um der Entstehung von Marktverzerrungen zu begegnen:

Schaffung und Sicherstellung eines „level playing field“ im wettbewerblichen Energiemarkt

Dazu gehören die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen im Beihilfe- und Vergaberecht sowie im Gemeindewirtschaftsrecht. Die Verpflichtung, zukĂŒnftig Daten öffentlich zur VerfĂŒgung zu stellen, muss fĂŒr öffentliche und privatwirtschaftliche Energieunternehmen gleichermaßen gelten.

Ausgewogenere Vorgaben fĂŒr Vergleichsportale fĂŒr mehr Transparenz und somit stĂ€rkere BerĂŒcksichtigung regionaler Wertschöpfung

Die NeutralitĂ€t und Transparenz von Vergleichsportalen bedarf einer ordnungspolitisch induzierten Festlegung von Spielregeln fĂŒr Vergleichsportale. Dazu gehören Kriterien, die nicht nur auf den alleinigen Preis der Kilowattstunde, sondern auch auf die Zuordnung der Marke zu einem Energieunternehmen bzw. Konzern, auf Aspekte der regionalen Wertschöpfung und auf das ökologische oder soziale Engagement der Unternehmen abstellen.

Faire Regeln im Konzessionswettbewerb, um kommunale Kompetenz vor Ort zu stÀrken

E.ON wird durch die Fusion der mit Abstand grĂ¶ĂŸte deutsche Verteilnetzbetreiber. Im zukĂŒnftigen Wettbewerb um Netzkonzessionen dĂŒrfen daraus keine Nachteile fĂŒr lokale oder regionale Netzbetreiber entstehen. In den Ausschreibungsverfahren mĂŒssen auch lokale und regionale Faktoren – wie bspw. der Verbleib der Wertschöpfung vor Ort – angemessen BerĂŒcksichtigung finden. Daher ist zusĂ€tzlich erforderlich, die Befugnisse der Kommunen im Konzessionsverfahren durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz zu stĂ€rken.Monopolstruktur und Entstehung von Nachfragemacht im Messstellenmarkt verhindern
FĂŒr die zukĂŒnftige Ausgestaltung des liberalisierten Messstellenmarktes muss sichergestellt werden, dass bei der Entwicklung von technischen Standards fĂŒr Messsysteme alle Messstellenbetreiber gleichberechtigt mitwirken können. DarĂŒber hinaus geht es zum Schutz der Verbraucher darum, dass die sich abzeichnende Markt- bzw. Einkaufsmacht des Messstellenbetreibers E.ON zu keinem Marktverschluss fĂŒr andere Anbieter von Messstellendienstleistungen fĂŒhrt.


Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.



Copyright: © VKU (26.10.2020)
 
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