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leider notwendig aber nur die zweitbeste Lösung
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zur aktuell in der Befassung befindlichen Verordnung nach § 26 EnSiG:
„Die
Verordnung für die Gas-Umlage ist leider notwendig, weil Russland
vertragswidrig die Gaslieferungen reduziert und deshalb Gas zu teuren
Marktpreisen neu eingekauft werden muss. Es ist gut und richtig, dass
dies jetzt schnell erfolgt.
Die Umlage ist auch deswegen richtig,
weil sie ganz oben in der energiewirtschaftlichen Lieferkette ansetzt
und von dort aus eine faire Verteilung der Kosten ermöglichen soll. Sie
ist aber nur das zweitbeste Instrument. Noch besser wäre eine
umfassendere staatliche Stützung auf der Importebene, um die Belastungen
durch die Umlage für die Endkunden zu reduzieren. Darauf hatte der VKU
mehrfach gegenüber der Politik hingewiesen. Die Umlage ist ein erstes
und richtiges Instrument, weitere müssen folgen.
Aus Sicht des
VKU ist es zwingend, dass die Weitergabe der Umlage an alle
Letztverbraucher ohne wirtschaftliche Gefährdung der Energieversorger
und Stadtwerke erfolgen muss. Sie muss zudem einfach und schnell an alle
Kunden von Energielieferungen erfolgen können. Je klarer und einfacher,
desto besser.
Diese neue Umlage wird allerdings zusammen mit
weiteren absehbaren Kostensteigerungen die Letztverbraucher zusätzlich
belasten. Je nach Marktpreis und dem Verhalten Russlands kann sie für
einen normalen Haushalt mit vier Personen nach Angaben der
Bundesregierung bis zu tausend Euro pro Jahr ausmachen. Schon jetzt ist
aber eine starke Steigerung der Energie- und Verbraucherpreise
erkennbar, weitere Preissteigerungen werden sicherlich im Herbst folgen
müssen. Dies wird einen hohen Druck auslösen, den Energieverbrauch zu
senken.
Die Umlage und weitere Preissteigerungen werden viele
Endkunden aber überfordern. Deshalb darf es keine zeitliche Verzögerung
zwischen Einführung der Umlage und weiteren Entlastungspaketen für die
Bürgerinnen und Bürger geben. Bei der Umsetzung der Umlage sollte
deshalb mindestens die Möglichkeit für einen Zuschuss aus Steuermitteln
vorgesehen werden, um jederzeit dämpfend eingreifen zu können. Die
beabsichtigte Wohngeldreform und der Heizkostenzuschlag müssen
entsprechend rechtzeitig auf den Weg gebracht werden.
Für die
Stadtwerke ist wichtig, dass sie nicht mit einem hohen
Zwischenfinanzierungsaufwand belastet werden. Das könnte ihre Liquidität
überfordern. Sorge besteht, dass Zahlungsausfälle von Endkunden, die
diese hohen Zusatzkosten nicht tragen können, die Stadtwerke in
Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Umso wichtiger ist, dass jetzt auch
schnell ein Insolvenzantragsmoratorium für die Energieversorger auf den
Weg gebracht wird, damit die Versorgungsketten umfassend geschützt
werden. Das würde die Versorgungssicherheit gefährden, und das können
wir uns nicht erlauben.“
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Copyright: | © VKU (29.07.2022) | |