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Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten
Anlässlich zweier Anhörungstermine im Ausschuss Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Gas-, Wärme- und Strompreisbremse sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der als Experte in die Ausschussanhörungen eingeladen war:„Stadtwerke und kommunale Energieversorger unterstützen die Bemühungen um eine schnell wirksame finanzielle Entlastung der Kundinnen und Kunden angesichts stark gestiegener Energiekosten bei Gas, Wärme und Strom. Mit Blick auf den Erfolg der Entlastungspakete gibt es in mehreren Punkten der bisherigen Gesetzentwürfe aber deutlichen Verbesserungsbedarf:
Vermiedene Netznutzungsentgelte beibehalten
Die aktuell noch vorgesehene komplette Abschaffung der Entgelte für
dezentrale Energieerzeugung und -einspeisung, die so genannten
vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) ist ein eklatanter
Vertrauensbruch und gefährdet Investitionen in Energiewende-Projekte.
Fällt dieser Erlösbestandteil weg, gerät die Wirtschaftlichkeit
zahlreicher dezentraler KWK-Anlagen ins Wanken. Verlässliche
Rahmenbedingungen sind das Fundament, auf dem künftige Entscheidungen
für Investitionen in den notwendigen Zubau von H2-ready KWK-Anlagen und
den Ausbau der Wärmenetze gebaut werden müssen.Das
Argument einer relevanten Entlastung der Verbraucher ist dagegen
Augenwischerei und führt in die Irre: Für die Verbraucher insgesamt ist
die Entlastung marginal, für die Betreiber der Schaden dagegen immens.
Zusammen mit ihren örtlichen Kunden werden sie durch höhere
Betriebskosten belastet. Die bislang vermiedenen Netznutzungsentgelte
fallen dafür teilweise an anderer Stelle trotzdem an und mindern damit
sogar den angeblichen Entlastungseffekt für alle.
Ausnahmen bei Erlösabschöpfung berücksichtigen
Das Konzept, nicht Gewinne, sondern Erlöse, und dann noch meist fiktive
statt reale Erlöse, abzuschöpfen, ist ein Irrweg. Wir fordern, eine
Reihe von Technologien, die von extremen Kostensteigerungen betroffen
sind, von der Erlösabschöpfung komplett auszunehmen: Dazu zählt die
Verstromung von Biomasse, Altholz, Abfall, Klärschlamm beziehungsweise
Klärgas, Grubengas und veredelten Braunkohle-Produkten. Dies gilt
insbesondere, wenn es sich um KWK-Anlagen handelt.Betreiber
solcher Anlagen müssen aufgrund von zu niedrig angesetzten
Referenzkosten und Sicherheitszuschlägen selbst dann eine Abschöpfung
befürchten, wenn gar keine außergewöhnlich hohen Gewinne entstehen. Um
das Investitionsklima nicht weiter zu strapazieren, ist eine strikte
Befristung für die Erlösabschöpfung notwendig.
Informationsfristen für Preisbremsen vereinheitlichen
Im Zusammenhang mit der individuellen Information der Kundinnen und
Kunden zu den Energiepreisbremsen fordert der VKU eine einheitliche
Frist bis zum 1. März 2023 vorzusehen. Eine korrekte Umsetzung der
Entlastung ist wichtiger als eine frühe Information. Gleiches gilt für
die Fixierung der Grundpreise, bei denen bereits vollzogene Erhöhungen
Bestandschutz brauchen. Eine Rückabwicklung hat mit
Missbrauchsverhinderung nichts zu tun und löst nur unvertretbaren
Aufwand aus. Zumindest aber sollten einheitlich alle Bestandsverträge
vor dem 25. November 2022 nicht berührt sein.
Bürokratie durch Obergrenzen für abweichende Entlastungsregelungen vermeiden
Obergrenzen und Antragsverfahren für abweichende Entlastungsregelungen
sollten unbedingt vermieden werden. Sie beinhalten jeweils neue
Geschäftsprozesse, die zusätzlich organisiert werden müssen. Auch die
Überlegung, soziale Differenzierungsdaten bei den Versorgern
vorzuhalten, ist nicht praktikabel und würden den Prozess gefährden.
Zeitplan und Differenzierung der Regelungen sind bereits jetzt sehr
anspruchsvoll. Weitere Vorgaben erhöhen den Aufwand und die
Fehleranfälligkeit und gefährden den vorgesehenen Zeitplan.Auch
tragen wir Abwendungsvereinbarungen mit, um Versorgungsunterbrechungen
aufgrund von Zahlungsrückständen zu vermeiden. Allerdings halten wir
dazu einheitliche Regelungen in den verschiedenen energierechtlichen
Bestimmungen für notwendig. Im Übrigen warnen wir eindringlich vor
erneuten Sperrmoratorien. Sie sind unsozial, weil sie betroffene
Haushalte in die Überschuldung stürzen. Genau das wird mit den
Vereinbarungen vermieden. Außerdem sollten die auch von der
Gaskommission geforderten Direktzahlungen zur Unterstützung privater
Haushalte endlich in Angriff genommen werden.
Regeln gegen Missbrauch der Preisbremsen sind ausreichend
Die Regelungen der Energiepreisbremsen gegen Missbrauch sind sehr
streng und gehen über die bisherige kartellrechtliche Kontrolle hinaus.
Sie sind ausreichend und zielführend. Angesichts der dafür aufgewandten
Steuermilliarden ist das nachvollziehbar. Auch wir haben ein Interesse
daran, dass schwarze Schafe Lage und Gesetze nicht ausnutzen. Für
pauschale Vorwürfe an die Versorger, sie würden „Abzocke“ betreiben,
gibt es aber keinen Grund. Sie leisten im Moment Unglaubliches, um
politische Beschlüsse und Gesetze binnen kürzester Frist umzusetzen.
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