Bundesrat: Emissionshandelsgesetz ist zustimmungspflichtig

Trittin und Clement erzielen in Krisengespräch keine Einigung über den Handel mit Emissionsrechten

Berlin. Das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, mit dem die europäische Richtlinie zum Emissionshandel in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist nach Ansicht des Bundesrates zustimmungspflichtig. Diese Auffassung vertritt die Länderkammer im einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BtDrs. 15/2540), der wortgleich mit einer bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Vorlage (BtDrs. 15/2328) ist.

Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass das Gesetz ein Genehmigungsverfahren regele, indem es durch Verweis Verfahrensregelungen aufnehme, die sich an Landesbehörden richteten. Dies schließe die Folge der Zuständigkeit der Landesbehörde für die Genehmigung ein.

Die Bundesregierung schließt sich dieser Auffassung nicht an. Das Gesetz regele keine neuen Pflichten für die Landesbehörden. Der Verweis auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sei "rein deklaratorisch".

Deutschland hat sich 1997 im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen bis 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 21 Prozent zu verringern. Um das zu erreichen, will die Bundesregierung sogenannte Emissionszertifikate für die Unternehmen einführen. Bis zum 31. März muß die Bundesregierung einen nationalen Allokationsplan Plan (NAP) vorlegen, aus dem hervorgeht, wie diese Emissionszertifikate den 2.300 Industrieanlagen in Deutschland zugeteilt werden.  Während Bundesumweltminister Jürgen Trittin bei der Zuteilung der Emissionsrechte eine Reduzierung der klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen durchsetzen will, sehen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und Vertreter der Industrie in diesem Ansatz Wettbewerbsnachteile. Bei ihrem Krisengespräch im Kanzleramt am 24. Februar konnten Trittin und Clement ihren Streit über den Emissionshandel nicht beenden.

In einer Stellungnahme forderte die FDP forderte die Bundesregierung auf, den Nationalen Allokationsplan zügig dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Nur so könne es zu einer vernünftigen Beratung im Parlament kommen. Die bisher von Trittin erzwungene getrennte Beratung von Treibhausgasemissionshandelsgesetz und NAP sei unsinnig. Das Parlament müsse über die Kriterien für die Zuteilung der Emissionsrechte entscheiden. Hierbei müssen aus Sicht der FDP die Vorleistungen der deutschen Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden.

Nach Auffassung der FDP muß das Handelsmodell effizient und unbürokratisch organisiert werden. Die umweltpolitische Sprecherin der FDP, Birgit Homburger, forderte, die Reduktionsverpflichtungen müssten teilweise auch durch Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten mit anderen Ländern erfüllt werden können.

Kontakt: Deutscher Bundestag, Pressezentrum, Platz der Republik 1,  D-11011 Berlin, Tel.: 030 -2 27-3 56 42,  Fax: -2 27-3 61 91.
Kontakt: Bundesumweltministerium, D-11055 Berlin, Tel.: 01888-305-0, Internet: www.bmu.de.
FDP im Deutschen Bundestag, Heike Ruthenberg, Tel.  030 -227-55736, Fax -227-56778, eMail: ruthenberg@fdp-bundestag.de



Copyright: © Rhombos-Verlag (24.02.2004)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?