Europäische Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Öffnung des Strommarktes

Die Europäische Kommission hat am 4. April 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Kommission rügt die mangelnde Öffnung des Strommarktes, die nicht der EG-Richtlinie von 2003 entspricht. Den Gasmarkt in Deutschland hält die Kommission erstaunlicherweise für ausreichend geöffnet.

Sollte Deutschland der Rüge der Kommission nicht fristgerecht abhelfen, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Insgesamt leitete die Kommission 28 Verfahren gegen 17 der insgesamt 25 Mitgliedsstaaten ein.



Copyright: © Rechtsanwälte Schnutenhaus & Kollegen (21.06.2006)
 
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