Einigung bei naturvertrÀglichem Ausbau der Windenergie an Land erzielt

Lemke und Habeck legen Eckpunkte fĂŒr schnelleren Windkraft-Ausbau und einheitliche Artenschutzvorgaben vor

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche PrĂŒfung fĂŒr Windenergieanlagen an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Ziel ist es, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards Windenergieanlagen zĂŒgig und rechtssicher zu genehmigen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben dazu heute ein gemeinsames Eckpunkte-Papier vorgestellt.
Robert Habeck: "In Deutschland gelten zukĂŒnftig klare und verbindliche Regeln fĂŒr den Artenschutz beim Windausbau. Jetzt ist der Weg frei fĂŒr mehr Windenergie-FlĂ€chen an Land. Auf diese Einigung haben viele zu lange warten mĂŒssen: WindmĂŒhlenbauer, Energieunternehmen, LĂ€nder & Kommunen. Und sie ist gerade heute so wichtig, wo wir uns zĂŒgiger denn je aus der Klammer von Öl- und Gas-Importen befreien mĂŒssen und uns der aktuelle Weltklimabericht die Dringlichkeit beim Klimaschutz wieder deutlich vor Augen fĂŒhrt. Der Suchraum fĂŒr geeignete Standorte wird nun erheblich vergrĂ¶ĂŸert. In den LĂ€ndern schaffen wir mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen, und wir vereinfachen und beschleunigen die Genehmigungsverfahren. Abweichende Regelungen der LĂ€nder sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich."
Steffi Lemke: "Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht. Wir gehen damit bei der BekĂ€mpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richten ein Artenhilfsprogramm zur StĂ€rkung des Naturschutzes ein. Als nĂ€chsten Schritt werden wir jetzt zĂŒgig den im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakt mit den LĂ€ndern umsetzen, um die Behörden vor Ort besser mit Personal und technischer Infrastruktur auszustatten."
Insbesondere werden damit erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards fĂŒr die PrĂŒfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko fĂŒr gefĂ€hrdete Vogelarten signifikant erhöht (sogenannte SignifikanzprĂŒfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos fĂŒr gefĂ€hrdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefĂ€hrdeter Brutvogelarten erfolgt.
DarĂŒber hinaus sollen zukĂŒnftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusĂ€tzlicher PrĂŒfbereich berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen. Die Anforderungen an die Nachweise im PrĂŒfbereich werden vereinfacht. Außerhalb des PrĂŒfbereichs ist keine weitere PrĂŒfung mehr erforderlich. Mit Blick auf Vermeidungsmaßnahmen wird eine Zumutbarkeitsschwelle fĂŒr die VorhabentrĂ€ger festgelegt. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen fĂŒr die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukĂŒnftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können. Liegen die dafĂŒr festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen.
Das Repowering von Windenergieanlagen an Land, das heißt der Ersatz alter durch neue und leistungsstĂ€rkere Anlagen, soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht ĂŒberfĂŒhrt und konkretisiert werden. Damit werden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem fĂŒr viele dieser Projekte die zeitaufwendige AlternativenprĂŒfung entfallen wird.
Abschließend macht das Papier wichtige Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) fĂŒr die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene FlĂ€chenziels fĂŒr Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der BundesflĂ€che erfĂŒllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsĂ€tzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulĂ€ssig sein. Die konkrete FlĂ€chenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zustĂ€ndigen Planungsbehörden.

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Copyright: © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (04.04.2022)
 
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