Sondergutachten des SRU zum Strommarkt im Deutschen Bundestag
Auf der heutigen Sitzung des Wirtschafts- und Energieausschusses des Deutschen Bundestages haben der Vorsitzende des SRU, Prof. Dr. Martin Faulstich, und Herr Prof. Dr. Harald Bradke das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur Diskussion gestellt. Dabei wurde auch der Referentenentwurf zur Novelle des EEG kommentiert.
Das Sondergutachten des SRU "Den Strommarkt der Zukunft gestalten" entwickelt Vorschläge für den Übergang zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung bis 2050. Kontinuierliches Wachstum der erneuerbaren Energien, mehr Effizienz, Versorgungssicherheit und eine bessere politische Steuerung der Energiewende sind dabei die wichtigen Erfolgsbedingungen.
Einige der Vorschläge werden bereits in der anstehenden Novelle des EEG aufgegriffen, so insbesondere der Übergang zur Direktvermarktung. Der SRU begrüßt die Bemühungen des Wirtschaftsministeriums, die Kosten des EEG auf mehr Schultern zu verteilen. Hierzu gehören die Novellierung der Besonderen Ausgleichsregelung und die Befreiungen bei der Eigenstromerzeugung. Wichtig ist auch, die Höhe der Förderung auf ein Niveau zu begrenzen, das die Refinanzierungslücke zum Markterlös deckt.
Dennoch sieht der SRU auch Anlass für Kritik. Der SRU hat Zweifel daran, dass ein "atmender Deckel" für den wichtigsten und kostengünstigsten Leistungsträger des Ausbaus der erneuerbaren Energien, die Onshore-Windenergie, zielführend ist, zumal ohnehin alle anderen Technologien aus guten Gründen gedeckelt werden. Mit Kostengründen ist dieser Schritt nicht zu rechtfertigen. Netzengpässe können dafür vorerst auch nicht glaubwürdig angeführt werden.
Zudem sollte die Einführung von Auktionierungsverfahren nicht überstürzt erfolgen. Bei der Ausgestaltung von Auktionierungen sollte vorab von den Erfahrungen und Fehlern anderer Länder gelernt werden, die zum Teil zu höheren Vergütungssätzen oder Fehlsteuerungen führten. Zunächst sollten daher eigene Pilotprojekte für eine effiziente Ausgestaltung der Verfahren ausgewertet werden. Dies müsste auch der Europäischen Kommission vermittelbar sein.
Die Energiewende wird nicht gelingen, wenn nicht ein Konzept für mehr Flexibilität und deutlich geringere Treibhausgasemissionen des im Übergang notwendigen fossilen Kraftwerksparks verfolgt wird. Der Wiederanstieg der CO2-Emissionen in Deutschland schädigt den internationalen Ruf der Energiewende. Besonderer Anlass zur Sorge ist der zu hohe Sockel der Braunkohleverstromung. Letztlich muss der schrittweise Ausstieg aus der Kohle in Angriff genommen werden.
Das Sondergutachten „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen werden und ist beim Erich Schmidt Verlag oder im Buchhandel erhältlich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel.: +49 30 263696-0.
Der SRU berät die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität Clausthal
Prof. Dr. Karin Holm-Müller (stellv. Vorsitzende), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe P
rof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Heidi Foth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin
Copyright: | © SRU - Sachverständigenrat für Umweltfragen (14.03.2014) |
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