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Anlässlich des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG-Novelle und Wind-auf-See-Gesetz) und zur Anhörung im Klimaausschuss am morgigen Montag, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, Natur- und Artenschutz gleichrangig zur Energieproduktion zu behandeln.
Sowohl die umfangreichen Offshore-Ausbaumaßnahmen für die
Windenergie, als auch mögliche Schlupflöcher für den weiteren Betrieb
und die Förderung kleiner Wasserkraftwerken schaden dem Klimaschutz mehr
als dass sie nutzen.
"Klimakrise und Energiekrise erfordern einen extrem schnellen und
trotzdem naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien in
Bürger*innenhand. Der Naturschutz darf bei dem Tempo aber nicht unter
die Räder geraten", erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND.
"Zu viel Offshore-Windenergie geht einher mit dem Verlust
biologischer Vielfalt im Meer und verändert die Nordsee radikal. Aus
weltweit einzigartigen Sand-, Riff- und Schlickwelten würde ein Beton-
und Stahlacker. Das kann keine Zukunftslösung sein. Gesunde Meere sind
ein wesentlicher Baustein zum Bremsen der Klimakrise!" Der Ausbau der
Offshore-Windenergie auf 75 Gigawatt mit den dazugehörigen
Kabelanbindungen durch das Wattenmeer muss deshalb von der
Ampel-Regierung mit Meeres- und Küstennaturschutz in Einklang gebracht
werden. Nur so können die europäischen Naturschutzziele wie etwa Natura
2000, die EU-Vogelschutzrichtlinie und die
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erreicht und das UNESCO-Naturerbe
Wattenmeer langfristig geschützt werden.
Das von der Ampel-Regierung geplante Förder-Aus für neue oder
modernisierte kleine Wasserkraftwerke ab 2023 ist aus BUND-Sicht
hingegen eine gute Nachricht für die heimischen Gewässer. Der
Umweltverband befürchtet aber, dass Bundestag und Bundesrat das
sukzessive Aus der kleinen Wasserkraftwerke in den nächsten Wochen
kippen könnten. "Es ist gut, dass der Gesetzentwurf klarmacht: die
‚Kleine Wasserkraft‘ mit ihrer geringen Stromproduktion trägt kaum zum
Klimaschutz bei, hat aber erhebliche negative Auswirkungen auf die
Gewässer. Wasserkraft ist deshalb dringend aus dem Vorrang erneuerbarer
Energien auszunehmen", so Bandt.
Mehr Informationen:
- Hintergrund:
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert die Wiederherstellung
der Durchgängigkeit der Fließgewässer für Kleinstlebewesen, Fische und
Sedimente, was auch beim World Fish Migration Day am 21. Mai 2022 einer
breiten Öffentlichkeit aufgezeigt wird: Die Durchgängigkeit der Gewässer
muss laut der Richtlinie bis 2027 europaweit sichergestellt sein.
Fische, Kleinstlebewesen und das Material für ihre Lebensräume müssen
sich im Gewässer frei bewegen können. Verbaute Gewässer müssen wieder zu
artenreichen Lebensadern renaturiert werden.
- Ein BUND-Faktenblatt zur kleinen Wasserkraft (PDF)
- Hintergrundpapier zu den Folgen des Offshore-Ausbaus auf Meere und Küsten
- Eine Pressemitteilung sowie die ausführliche Stellungnahme des BUND zum Gesetzespaket
- Kontakt: Nadja Ziebarth, BUND-Expertin für Meeresschutz, Tel.: 0421-7900-232, Mobil: 0174/ 319 14 24, E-Mail: nadja.ziebarth(at)bund.net, Sascha Maier, BUND-Gewässerexperte, Tel.: 030-27586-532, Mobil: 0170/ 571 96 89, E-Mail: sascha.maier(at)bund.net, Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, Tel.: 030-275-86-543, Mobil: 0160 / 93721830, E-Mail: magnus.wessel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak Tel. 030-27586-497 |-531 |-464 |-425 | E-Mail: presse(at)bund.net
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