GrĂŒngut in NawaRo-Biogasanlagen

Mit Beginn der Vegetationsperiode kommt immer wieder die Frage auf, ob krautiges GrĂŒngut auch in NawaRo-Biogasanlagen eingesetzt werden darf. Das Erneuerbare Energien-Gesetz sieht fĂŒr den daraus erzeugten Strom in vielen FĂ€llen eine erhöhte VergĂŒtung vor (NawaRo-Bonus). Es gibt
jedoch EinschrÀnkungen, die zu beachten sind.

Die RasenmĂ€her laufen wieder. Es fallen große Mengen an Schnittgut an. Wenn diese nicht auf der FlĂ€che belassen werden, werden sie gesammelt und einer Verwertung zugefĂŒhrt. Aufgrund der leichten Abbaubarkeit der Materialien sind sie fĂŒr eine Biogasproduktion gut geeignet. Da liegt es nahe, den Rasenschnitt in der nĂ€chst gelegenen Biogasanlage zu verwerten. In zahlreichen Kommunen ist die VergĂ€rung von GrĂŒngut gĂ€ngige Praxis. Solange dies in AbfallvergĂ€rungsanlagen erfolgt, z.B. zusammen mit Biotonneninhalten, ist die Verarbeitung rechtlich grundsĂ€tzlich unproblematisch. Aber auch in NawaRo-Biogasanlagen kann GrĂŒngut zur VergĂ€rung eingesetzt werden. Da GrĂŒngut Abfall ist, sind dann allerdings eine Reihe von Vorgaben des Abfall-und Genehmigungsrechts einzuhalten. Rasenschnitt ist Bioabfall Rasenschnitt aus PrivatgĂ€rten oder aus kommunalen GĂ€rten und Parks ist wie andere krautige oder holzige Pflanzenteile die dort anfallen und abgefahren werden, regelmĂ€ĂŸig als Bioabfall einzustufen. Solche biologisch abbaubaren Materialien werden als GrĂŒnabfall dem AbfallschlĂŒssel 20 02 01 der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zugeordnet. Unter diesem Abfall-SchlĂŒssel sind GrĂŒnabfĂ€lle auch im Anhang 1 der Bioabfallverordnung(BioAbfV) gelistet. Werden daraus erzeugte GĂ€rprodukte auf Landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gĂ€rtnerisch genutzte Böden aufgebracht, sind die Vorgaben der BioAbfV einzuhalten. Die wichtigsten Bestimmungen werden nachfolgend vorgestellt. Behandlungspflicht fĂŒr GrĂŒnabfĂ€lle Seit Inkrafttreten der Novelle BioAbfV im Jahre 2012 unterliegen GrĂŒnabfĂ€lle grundsĂ€tzlich einer Behandlungs-und Untersuchungspflicht. Die Behandlung nach den Vorgaben der BioAbfV wird in einen hygienisierenden und einen stabilisierenden Prozessschritt   unterteilt. Werden BioabfĂ€lle einer thermophilen VergĂ€rung bzw. einer Erhitzung (>70°C; min. 1h) mit anschließender mesophiler VergĂ€rung oder einer Nachrotte (z.B. 55°C ĂŒber mehr als 2 Wochen) unterzogen, sind die Anforderungen an die Behandlung erfĂŒllt. Eine alleinige mesophile VergĂ€rung (z.B. 37°C) ohne vorherige Erhitzung, wie sie in den meisten NawaRo-Biogas-anlagen gegeben ist, entspricht den Anforderungen der BioAbfV an die Behandlung nicht. Befreiungen von der Behandlungspflicht nur selten möglich§ 10 Abs. 2 BioAbfV eröffnet im Einzelfall die Möglichkeit einer Befreiung von der Behandlungspflicht. Wie ein solcher Einzelfall gestaltet sein kann, ist in den Hinweisen zum Vollzug der Bio-AbfV beschrieben. Dort wird Rasenschnitt von SportplĂ€tzen als grundsĂ€tzlich geeignet fĂŒr eine Befreiung angesehen. Stammt der Rasenschnitt aber aus Haus-und KleingĂ€rten bzw. aus kommunalen GĂ€rten und Parks, besteht seitens der Behörde fĂŒr die Erteilung einer solchen Befreiung eine besondere PrĂŒfpflicht. Nicht geeignet fĂŒr eine Freistellung sind PflanzenabfĂ€lle mit Erdanhaftungen, krautiger Grasschnitt, Staudenschnitt und GemĂŒseabfĂ€lle sowie Materialien mit invasiven Neophyten (z.B. Ambrosia oder Herkulesstaude).FĂŒr eine Befreiung von der Behandlungspflicht nach § 10 Abs. 2 ist in jedem Fall ein entsprechender Antrag an die zustĂ€ndige abfallrechtliche Behörde zu stellen. Ohne einen diesbezĂŒglichen behördlichen Bescheid ist die Verarbeitung von GrĂŒngut in einer mesophilen Biogasanlage unzulĂ€ssig. Untersuchungspflicht fĂŒr bioabfallhaltige GĂ€rprodukte GĂ€rprodukte, die unter Verwendung von BioabfĂ€llen hergestellt wurden, mĂŒssen regelmĂ€ĂŸig auf Schwermetalle, Fremdstoffe, Steine und Salmonellen sowie auf den pH-Wert, den Gehalt an organischer Substanz und den Salzgehalt untersucht werden. Die Untersuchung ist im abgabefertigen GĂ€rprodukt je angefangener 2.000 t Inputmaterial, mindestens aber vier Mal jĂ€hrlich durchzufĂŒhren. Grenzwerte der  BioAbfV mĂŒssen eingehalten sein. Die zustĂ€ndige Behörde kann Abweichungen von der Untersuchungspflicht zulassen.Achtung bei der Mitverarbeitung von GĂŒlleWerden erhebliche Anteile an tierischen Exkrementen (z.B. GĂŒlle oder Stallmist) zusammen mit GrĂŒngut in einer Biogasanlage verarbeitet, kann es bedingt durch die FĂŒtterung der Tiere zu hohen Gehalten an Kupfer und Zink in den GĂ€rprodukte kommen. Diese können die zulĂ€ssigen Grenzwerte nach BioAbfV ĂŒberschreiten und die VerkehrsfĂ€higkeit der GĂ€rprodukte verhindern. Der Verordnungsgeber hat fĂŒr solche FĂ€lle in § 4 Abs. 3 Satz 4 BioAbfV Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen, die bei der zustĂ€ndigen abfallrechtlichen Behörde zu beantragen sind. Biogasanlagen mit RAL-GĂŒtesicherung erhalten hierzu MusterantrĂ€ge und weitergehende UnterstĂŒtzung durch die GĂŒtegemeinschaften. Anlagengenehmigung muss GrĂŒnabfĂ€lle abdecken. Bei Einsatz von BioabfĂ€llen in Biogasanlagen muss jeder Einsatzstoff ĂŒber die Anlagengenehmigung abgedeckt sein. Bei NawaRo-Biogasanlagen, die nur fĂŒr den Einsatz von Energiepflanzen bzw. GĂŒlle genehmigt sind, muss die Anlagengenehmigung um den Inputstoff Garten-und Parkabfall (AVV 20 02 01) erweitert werden. In einigen FĂ€llen kann neben zusĂ€tzlichen Auflagen statt einer baurechtlichen Genehmigung auch eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich werden. Dies ist im Einzelfall vorab zu prĂŒfen. Fazit
Mit der Aufnahme von GrĂŒngut/Rasenschnitt in die Inputstoffliste einer typischen NawaRo-Biogasanlage sind neben dem DĂŒnge-und VeterinĂ€rrecht auch die Vorgaben des Abfallrechts zu beachten. Hierbei sind insbesondere die Vorgaben zur Hygienisierung und die Untersuchungspflichten von Bedeutung. Zudem ist bei Einsatz von GrĂŒngut das Lieferscheinverfahren und die Nachweispflichten nach BioAbfV einzuhalten. In zahlreichen FĂ€llen wird auch eine Anpassung der Anlagengenehmigung erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund ist abzuwĂ€gen, ob der Mehraufwand fĂŒr die GrĂŒngutverwertung in einer NawaRo-Biogasanlage die Vorteile aufwiegt. Der Fachverband Biogas e.V. hat zum Einsatz von Rasenschnitt in Biogasanlagen eine Arbeitshilfe (A-007) fĂŒr Betreiber erstellt. Diese kann bei der GeschĂ€ftsstelle in Freising angefordert werden.  (KI)



Copyright: © BundesgĂŒtegemeinschaft Kompost e.V. (10.05.2015)
 
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