Biogaspaket beschlossen: „Es wäre mehr drin gewesen"

BDE-Statement zum verabschiedeten Gesetz zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

Der Bundestag hat heute das â€žBiogaspaket“ verabschiedet – eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die die Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie die Sicherung der Anschlussförderung regelt. Ziel des Gesetzes ist es, Biogasanlagen zu einer flexibleren Fahrweise zu bewegen, um die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme – insbesondere während sogenannter Dunkelflauten – zu verbessern. Dies betrifft auch Anlagen, die Strom und Wärme aus biogenen Abfällen erzeugen.
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund erklärt zum heute verabschiedeten Gesetz:
„Wir begrüßen, dass das Potenzial der Bioenergie für eine nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung anerkannt wird. Insbesondere Abfallvergärungsanlagen leisten hier einen wertvollen Beitrag: Sie verwerten Energie aus Bioabfällen effizient und nachhaltig – ohne in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Flächennutzung zu treten. Doch diese wichtige Rolle findet im Gesetz kaum Berücksichtigung. Es wäre mehr drin gewesen.
Viele dieser Anlagen sind nicht an ein Wärmenetz angeschlossen und werden künftig in der Förderlogik benachteiligt. Anstatt sie mit zusätzlichen Hürden zu belasten, hätte der Gesetzgeber die Bedeutung der Entsorgungswirtschaft für die Bereitstellung erneuerbarer Energien stärker in den Fokus rücken müssen.
Für eine zukunftsfähige Energie- und Rohstoffwende brauchen wir eine gezielte Förderung der energetischen Verwertung organischer Abfälle durch Vergärung. Nur so kann Bioenergie ihr volles Potenzial für die Kreislaufwirtschaft und die Versorgungssicherheit entfalten.“


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Copyright: © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (31.01.2025)
 
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