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BDE-Statement zum verabschiedeten Gesetz zur Flexibilisierung von Biogasanlagen
Der Bundestag hat heute das „Biogaspaket“ verabschiedet
– eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die die
Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie die Sicherung der
Anschlussförderung regelt. Ziel des Gesetzes ist es, Biogasanlagen zu
einer flexibleren Fahrweise zu bewegen, um die Versorgungssicherheit mit
Strom und Wärme – insbesondere während sogenannter Dunkelflauten – zu
verbessern. Dies betrifft auch Anlagen, die Strom und Wärme aus biogenen
Abfällen erzeugen.
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund erklärt zum heute verabschiedeten Gesetz:
„Wir begrüßen, dass das Potenzial der Bioenergie für eine nachhaltige
Strom- und Wärmeversorgung anerkannt wird. Insbesondere
Abfallvergärungsanlagen leisten hier einen wertvollen Beitrag: Sie
verwerten Energie aus Bioabfällen effizient und nachhaltig – ohne in
Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Flächennutzung zu treten. Doch diese
wichtige Rolle findet im Gesetz kaum Berücksichtigung. Es wäre mehr
drin gewesen.
Viele dieser Anlagen sind nicht an ein Wärmenetz
angeschlossen und werden künftig in der Förderlogik benachteiligt.
Anstatt sie mit zusätzlichen Hürden zu belasten, hätte der Gesetzgeber
die Bedeutung der Entsorgungswirtschaft für die Bereitstellung
erneuerbarer Energien stärker in den Fokus rücken müssen.
Für eine
zukunftsfähige Energie- und Rohstoffwende brauchen wir eine gezielte
Förderung der energetischen Verwertung organischer Abfälle durch
Vergärung. Nur so kann Bioenergie ihr volles Potenzial für die
Kreislaufwirtschaft und die Versorgungssicherheit entfalten.“
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (31.01.2025) | |