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Umweltministerin Thekla Walker: „Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“
Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der PV-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.
PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung
Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von
allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf
Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im
Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren
Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift
die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1.
Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von
Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen
Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg
das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch
Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer
nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene
Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist
die PV-Pflicht unabdingbar.Eine entsprechende PV-Pflicht-Verordnung mit näheren
Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat
zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat
das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu
hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist
die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten
werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der
Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine
Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall
wirtschaftlich unzumutbar ist.
80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet
Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen
konnten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung
abgeben, unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk,
Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27
Stellungnahmen ein.Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg
wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14 300 Wohngebäude
jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80
Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung
geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute
die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier
bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk
auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch
Geld.
Ergänzende Informationen
Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten
Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis
spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine
Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die
Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14
Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg.
Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa
11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.
- Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht
Zum Herunterladen
Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung [PDF; 03/22; 351 KB]
Hinweis: Die Änderungsverordnung wird nach dem
Kabinettsbeschluss vom 29. März 2022 ausgefertigt und im Gesetzblatt
verkündet. Am Tag nach der Verkündung tritt die Änderungsverordnung in
Kraft.
Copyright: | © Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (31.03.2022) | |