Bundestag nimmt Gesetzentwurf des EEG 2012 an

Zustimmung des Bundesrates steht noch aus

Gemäß Mitteilung des Bundestages hat der Bundestag am 30.06.2011 den Gesetzentwurf in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung mit Stimmen der Regierungskoaltion gegen das Votum der Opposition angenommen.
 
Das EEG 2012 muss nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Der Bundesrat muss noch entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft. In diesem Fall könnte noch ein Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz erfolgen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der EEG Clearingstelle und des Bundestags.
 
Quelle: eeG Clearingstelle und Deutscher Bundestag
 
 



Copyright: © ASK-EU (01.07.2011)
 
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