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Neue Ökodesign-Vorgaben für langlebigere Produkte beschlossen
Die EU-Mitgliedstaaten
und die Europäische Kommission haben sich heute auf neue
Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose
Telefone geeinigt. Erstmals müssen die Hersteller dieser Produkte nun
bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen
und Software-Updates gewährleisten. Die deutsche Bundesregierung, unter
der Führung des BMWK und mit Unterstützung des BMUV, hatte sich in den Verhandlungen wiederholt für ambitionierte Vorgaben stark gemacht.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: "Die Verhandlungen sind ein
großer Erfolg und ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten
Kreislaufwirtschaft, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag. Mit den
neuen Verordnungen vereinfachen wir die Reparatur und die
Wiederaufbereitung von Smartphones und Tablets und verlängern so ihre
Nutzungsdauer. Gleichzeitig haben wir mit den künftigen
Produktanforderungen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der
Wirtschaft und des Klimaschutzes gefunden."
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Massenprodukte wie Smartphones
und Tablets müssen künftig leichter reparierbar sein und werden dadurch
langlebiger. Damit kommen wir dem Recht auf Reparatur einen großen
Schritt näher. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein
defekter Akku nicht entnommen werden kann. Die neuen Regeln schonen
Ressourcen und legen die Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit
Elektrogeräten in der Europäischen Union. Damit gehen wir einen weiteren
Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft."
Die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Tablets,
Mobiltelefone und schnurlose Telefone regeln erstmals deren
Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. So
müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile,
wie zum Beispiel Displays und Akkus, für 7 Jahre zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass
ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dadurch wird die
Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten erleichtert
sowie das Recycling und die Ressourceneffizienz gestärkt. Zusätzlich
sollen die Hersteller Software Updates für 5 Jahre zur Verfügung
stellen. Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass
die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von
Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell
wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt.
Laut Europäischer Kommission reduziert die neue Ökodesign-Verordnung,
zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung, den
Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit
um 13,9 TWh. Die neuen Anforderungen treten nach ihrer Verabschiedung
durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft und gelten
nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte.
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