Habeck will den Einsatz von CCS ermöglichen: „Ohne CCS können wir unmöglich die Klimaziele erreichen.“
BMWK legt Eckpunkte einer Carbon Management Strategie und den Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes vor
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat heute die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie
und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des
Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes vorgelegt. Demnach sollen die
Anwendung von CCS/CCU,
der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht
werden. Meeresschutzgebiete werden ausgeschlossen. Der strategische
Fokus für den Einsatz von CCS liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. CCS (Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und Speicherung von CO₂, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und Nutzung von CO₂.
Die Eckpunkte und der Gesetzentwurf sind eine Richtungsentscheidung. Ihr
waren intensive Vorarbeiten vorangegangen, unter anderem ein
eingehender Dialogprozess mit Umweltverbänden, der Wirtschaft und der
Wissenschaft im vergangenen Jahr zur Meinungsbildung sowie erste
regierungsinterne Abstimmungen. Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die
Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen
die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettbefassung.
Dazu Bundesminister Habeck: Wir treffen heute eine pragmatische und verantwortungsvolle Richtungsentscheidung: CCS und CCU
sollen in Deutschland ermöglicht werden. Sonst sind die Klimaziele
unmöglich zu erreichen. Die Technologie ist auch wichtig für die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts Deutschland. Ein
Verzicht darauf würde uns Wettbewerbsnachteile verschaffen und uns teuer
zu stehen kommen.
Wir werden auch die Offshore-Speicherung erlauben;
Meeresschutzgebiete nehmen wir aber aus. Mit der Erlaubnis schließen wir
zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren
Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung anstatt sie auf andere
zu verlagern.
Unstrittig ist für mich, dass die CCS-Technologie
nur eine notwendige Ergänzung in der Klimapolitik ist. Im Zentrum
unserer Anstrengungen steht immer, Emissionen erst gar nicht entstehen
zu lassen. Deshalb forcieren wir mit enormer Kraft und Erfolg den Ausbau
der Erneuerbaren Energien. Wir treiben den Aufbau einer
Wasserstoffwirtschaft, den schrittweisen Ausstieg aus fossilen
Energieträgern, mehr Energieeffizienz und eine Kreislaufwirtschaft
voran. All das ist Klimaschutz. Aber Deutschland hat das Ziel, bis 2045
klimaneutral zu sein. Das ist sehr ambitioniert. Und es gibt Emissionen
in der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind.
Das gilt vor allem bei der Herstellung von Zement und Kalk und der
thermischen Abfallbehandlung. Hier müssen wir verbleibendes CO₂
abscheiden und speichern. Nur dann können wir diese Industriezweige in
Deutschland halten und unsere Klimaziele in der Industrie erreichen.
Wir blicken mittlerweile auf viele Jahre der Erforschung, Erprobung und Anwendung der CCS-Technologie
zurück. Mit diesem Erfahrungsschatz können wir heute sagen: Diese
Technologie ist sicher. Risiken sind - wie die im Bergbau oder in der
Chemieindustrie - managebar. Deutschland ist auch nicht allein, wenn wir
CCS ermöglichen. Im
Gegenteil. Viele Industrieländer gehen bei der Entwicklung der
Technologie bereits mit großen Schritten voran. Deutschland agiert hier
im europäischen und internationalen Konzert. Mit dieser Entscheidung
ermöglichen wir auch, dass deutsche Unternehmen hier Know-how aufbauen
und so zukünftige Wertschöpfung mit der CCS/CCU-Technologie sichern.
Der Minister ergänzte: Um wieder ein nachhaltiges Gleichgewicht in
der Atmosphäre herzustellen, brauchen wir auch negative Emissionen. Eine
wichtige Möglichkeit ist die Stärkung natürlicher CO₂
Senken wie Böden und Moore. Das allein wird aber bei allen
Anstrengungen nicht reichen. Wir müssen auch mit Technik ran und
sogenannte technische Senken schaffen. Auch dafür brauchen wir eine CCS-Infrastruktur.
Mein Haus arbeitet deshalb ebenfalls mit Hochdruck an einer Strategie
für Negativemissionen. Sie wird eine Art Schwesterstrategie zur Carbon Management-Strategie.
Das Vorhaben
Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem jüngsten Bericht klargestellt, dass neben anderen Minderungsmaßnahmen auch CCS/CCU
in emissionsintensiven Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen eine
notwendige Klimaschutztechnologie ist, um 1,5 Grad Temperaturerhöhung
nicht zu überschreiten. In Europa betreiben bzw. planen
Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Island, Italien, Frankreich,
Kroatien, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich daher bereits
geologische Speicher. Die USA fördern mit dem Inflation Reduction Act die CCS/CCU-Technologien. Auch die Europäische Kommission treibt die europaweite Anwendung der Technologie u.a. über den Net Zero Industry Act voran. Am 6. Februar 2024 wurde zudem eine Mitteilung der Kommission mit einer Industrial Carbon Management Strategy veröffentlicht.
Die heute vorgelegten Eckpunkte zeigen wichtige Weichenstellungen auf,
die dann in der Carbon Management-Strategie fachlich tiefer
ausbuchstabiert und quantifiziert werden. Die vorliegenden Eckpunkte
bilden zudem die Grundlage für Anpassungen des Rechtsrahmens zu CCS/CCU in Deutschland. Hierzu hat das BMWK einen Referentenentwurf für die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) vorgelegt, die vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur schaffen soll. Im Referentenentwurf wird zudem die Speicherung Offshore, d.h.
in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem
Festlandsockel, in engen Grenzen und unter Ausschluss einer Injektion
von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten, erlaubt. Die Speicherung
Onshore wird weiterhin nicht ermöglicht.
Die Eckpunkte für die Carbon Management-Strategie
und der Gesetzentwurf zur Änderung des
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes wurden auf der Grundlage des Ende 2022
veröffentlichten Evaluierungsberichts zum
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz erarbeitet. Bei dem breit angelegten
Stakeholderdialog von März bis August 2023 waren Vertreterinnen und
Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft
einbezogen. Dabei wurden alle relevanten Fragen zu Quellen, Transport,
Nutzung und Speicherung von COâ‚‚ in Deutschland diskutiert, bevor erste regierungsinterne Abstimmungen folgten.
Kerninhalte
Kerninhalte der Eckpunkte der Carbon Management Strategie und des Referentenentwurfs zur Novelle des KSpG:
- Da Emissionen in bestimmten Bereichen nur schwer oder anderweitig
nicht vermeidbar sind, werden die momentan bestehenden Hürden für die
Anwendung von CCS/CCU
in Deutschland beseitigt. Das betrifft insbesondere Prozesse, die man
weder in Gänze vermeiden, noch unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren
Energiequellen oder Wasserstoff umstellen kann.
- Um
klimaschädliche Emissionen in der Stromerzeugung zu vermeiden, setzt die
Bundesregierung auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien
sowie auf den in der Kraftwerksstrategie beschriebenen
Kapazitätsmechanismus und im Vorgriff darauf den Neubau von
Gaskraftwerken, die auf Wasserstoff umgestellt werden. Für
Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse wird
die Anwendung von CCS/CCU
im Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen
Stromsystem ebenfalls ermöglicht, aber jedenfalls bei fossilen
Energieträgern nicht gefördert. Es bleibt beim Kohleausstieg; für
Emissionen aus der Kohle-Verstromung wird der Zugang zu COâ‚‚-Pipelines ausgeschlossen.
- Die staatliche Förderung für CCS/CCU wird auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert.
- Der Hochlauf von CCS/CCU
muss im Einklang mit den Treibhausgasminderungszielen des deutschen
Klimaschutzgesetzes (KSG) und dem Erreichen der Klimaneutralität 2045
stehen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung im
Dialog mit den Unternehmen Lösungen suchen, wie Betriebsgenehmigungen
für Energieinfrastruktur (Kraftwerke oder Gasleitungen) mit fossilen
Brennstoffen rechtssicher so erteilt werden können, dass der Betrieb
über das Jahr 2045 hinaus nur mit nicht-fossilen Brennstoffen
fortgesetzt werden kann, ohne einen Investitionsstopp, Fehlinvestitionen
und Entschädigungsansprüche auszulösen.
- Um mit dem Bau von CO₂-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, wird das KSpG
entsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung im Evaluationsbericht
von Ende 2022 aktualisiert. Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des
Gesetzes werden behoben. Konkret wird im Referentenentwurf ein
einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen.
- Die Bundesregierung ratifiziert die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung des CO₂-Exports zwecks Offshore-Speicherung und nimmt die hierfür notwendigen Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz vor.
- Die Erkundung von Offshore-Speicherstätten
in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem
Festlandsockel wird gesetzlich ermöglicht. Bei nachgewiesener
Standorteignung, unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards und
ökologischen Kriterien sowie bei Ausschluss einer Übernutzung des Meeres
können entsprechende Speicher für die industrielle Nutzung erschlossen
werden. Eine Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten ist
ausgeschlossen.
- Dagegen wird die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) weiterhin nicht ermöglicht.
Weitere Informationen
Folgende Dokumente finden Sie auf der Website des BMWK:
| Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (26.02.2024) |
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