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Die sogenannte 'Mantelverordnung' und damit auch die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sind auf die nächste Legislaturperiode vertragt worden.
Der federführende Umweltausschuss des Bundesrates ist in seiner Sitzung vom 7. September 2017 einem Antrag des Bundeslandes Hessen einstimmig gefolgt, wonach die Behandlung der Mantelverordnung bis zu dem Zeitpunkt vertagt wird, zu dem sich die neugebildete Bundesregierung eine Meinung gebildet hat, ob sie den Verordnungsentwurf, so wie er vorliegt, beibehalten will oder ob dieser grundlegend überarbeitet werden soll.
Dem Umweltausschuss lagen Änderungsanträge aus den Bundesländern in dreistelliger Zahl vor. Einhellig wurde von den Ländern Unmut darüber geäußert, dass das BMUB den vorgelegten Entwurf ohne Beachtung der seitens der Länder und der Verbände im Rahmen der jeweiligen Anhörung vorgebrachten Kritikpunkte vorgelegt hat.
Was die Mantelverordnung enthält
Den Kern des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeiteten und vom Kabinett am 3. Mai 2017 beschlossenen Regelungsvorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Neufassung der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert.
Stellungnahme der BGK
Die BGK hat sich in ihrer Stellungnahme vom März 2017 auf die Novelle der Bundesbodenschutzverordnung beschränkt. In ihrer Stellungnahme ist die BGK seinerzeit auf folgende Punkte eingegangen:
Wie viele andere Stellungnahmen blieb auch die der BGK unberücksichtigt. Möglicherweise bietet die Vertagung und Neubehandlung der Verordnung nun einen neuen Ansatzpunkt für die Berücksichtigung fachlicher Erwägungen.
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