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Die Fachbereiche Biomasse und Lebensmittelrecycling des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. haben ein Papier mit Hinweisen zur Verwertung von Komposten und Gärprodukten formuliert. Hintergrund ist die im Juni 2017 novellierte Düngeverordnung, die mit verschärften und neuen Anforderungen die Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft erheblich verändert hat.
„Mit dem Papier wollen wir unsere Mitglieder in die Lage versetzen,
bestmöglich mit den neuen Regelungen der Düngeverordnung umzugehen “,
sagte BDE-Präsident Peter Kurth. So empfiehlt der BDE, Verträge, die auf
Basis der früheren Rechtslage abgeschlossen wurden, zu prüfen und
gegebenenfalls anzupassen, damit auch in Zukunft eine rechtskonforme
Verwertung von Komposten und Gärprodukten gewährleistet ist.
Auch wenn durch die Düngeverordnung einschneidende Veränderungen zu
erwarten sind, geht der BDE davon aus, dass durch die kommenden
Muster-Vollzugshinweise der Länder eine angemessene Bewertung für
Komposte beim Nährstoffvergleich vorgenommen wird. Schließlich können
die Länder bei der Anwendung bestimmter Düngemittel erforderliche
Zuschläge berücksichtigen. „Die Länder sollten sich zeitnah auf eine
angemessene Bewertung von Komposten im Nährstoffvergleich verständigen.
Nur so können die Böden auch in Zukunft auseichend mit Humus versorgt
werden“, so Kurth weiter.
Nordrhein-Westfalen wählte aus fachlicher Sicht den richtigen Weg: Demnach konnten im Jahr 2017 beim Grüngut-Kompost 91 Prozent und beim Biogut-Kompost 87 Prozent für die Humusversorgung im Nährstoffvergleich geltend gemacht werden, d.h. neun bis 13 Prozent des Stickstoffs sind in die Stickstoffbilanzierung eingeflossen.
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