Für eine zeitgemäße gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Zusammenfassung der Stellungnahme des SRU

Die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steht vor einer wichtigen Weichenstellung für ihre längerfristige Gestaltung nach 2013. Anlass dafür sind sowohl die Verhandlungen für die neue Finanzperiode 2014 bis 2020, als auch das Auslaufen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER-VO) zum Ende des Jahres 2013.

Der Klimawandel und der Verlust an Biodiversität sind die beiden zentralen Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts. Die Landwirtschaft, die in den vergangenen Jahrhunderten zur Erhaltung und zur Schaffung neuer Lebensräume für viele Arten beigetragen hat, ist durch ihre Intensivierung und Industrialisierung zu einem der Hauptfaktoren der Gefährdung von Biodiversität in Deutschland, Europa aber auch weltweit geworden. Zum Klimawandel trägt die Landwirtschaft mit nicht unerheblichen Mengen an Lachgas- und Methanemissionen bei. Insgesamt sind Landnutzungen und Landnutzungsänderungen in erheblichem Maße klimarelevant.

Die landwirtschaftliche Flächennutzung wird auch in Zukunft einen erheblichen Einfluss auf Klima und Biodiversität haben. Daher muss die bisherige GAP zu einer ökologisch orientierten Agrarpolitik weiterentwickelt werden, indem die Verteilung von finanziellen Mitteln eng an die Bereitstellung öffentlicher Güter gekoppelt wird. Das wichtigste öffentliche Gut, das von der Landwirtschaft bereitgestellt werden muss, ist der „Natur- und Umweltschutz“. Dabei stellt nach Ansicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) nicht jede landwirtschaftliche Praxis per se öffentliche Güter bereit. Gerade in ökonomisch durchrationalisierten landwirtschaftlichen Betrieben ist die Bereitstellung von öffentlichen Gütern mit (Opportunitäts-)Kosten verbunden. Nur Betriebe, die diese Kosten auf sich nehmen, sollen auch dafür entlohnt werden. Eine solche Umorientierung der Mittel der GAP ist Voraussetzung dafür, dass die Landwirtschaft einen stärker positiven Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt leisten kann.

Daher schlägt der SRU ein Leitbild für die Landwirtschaft vor, das über die reine Produktion von Lebensmitteln und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit hinausgeht. Dadurch soll erreicht werden, dass die Bewirtschaftung der Landschaft verstärkt mit der Wiederherstellung und Sicherung der positiven externen Effekte sowie der Verringerung negativer externer Effekte verbunden ist. Der
 
SRU sieht hier vordringlichen Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

– Die Erfüllung von Mindestanforderungen des Umwelt- und Naturschutzes auch in den intensiv genutzten Hochertragsstandorten,

– die Erhaltung einer extensiven landwirtschaftlichen Produktion mit ihren positiven Effekten für die Artenvielfalt und die abiotischen Ressourcen,

– die Erhaltung bestimmter landwirtschaftlicher Praktiken auf eben wegen dieser Praktiken naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen, die von der Nutzungsaufgabe bedroht sind.

Zukünftig muss die GAP so umgestaltet werden, dass sie diesen Zielen gerecht wird. Der SRU schlägt dafür die Einführung von drei Honorierungsformen vor:

– Eine ökologische Grundprämie, die für die Bereitstellung von 10 % landwirtschaftlicher Nutzfläche als „ökologische Vorrangflächen“ und für die Erbringung von Mindestleistungen gezahlt wird,

– Agrarumweltmaßnahmen, die weiterhin gezielt ökologische Anforderungen in den Mitgliedstaaten umsetzen sollen, sowie

– die Förderung von Naturschutzleistungen ohne zwingenden Bezug zur Landwirtschaft durch Landschaftspflegemittel.

Diese Strategie schafft auch neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, denn eine Honorierung des öffentlichen Gutes „Natur- und Umweltschutz“ bietet gerade für Betriebe in benachteiligten Regionen eine zusätzliche Einkommensalternative und Diversifikationsmöglichkeit. Mit seiner Nachfrage nach einem Produkt „Natur und Umweltschutz“ vermittelt der Staat dem Landwirt, dass er es schätzt und honoriert, wenn der Landwirt sich bewusst zur Bewahrung dieser Güter entscheidet. So wird der Landwirt nicht als „Subventionsempfänger“ von der Gesellschaft wahrgenommen, sondern als Produzent angesprochen, was traditionell seinem Selbstverständnis entspricht.



Copyright: © SRU - Sachverständigenrat für Umweltfragen (09.11.2009)
 
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