EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe fordert dringende Nachbesserung des Elektrogesetzes
Als ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens fordert die EU von Deutschland in zwei Monaten einen Plan gegen zu geringe Sammelmengen von Elektroschrott
- Umweltministerin Lemke muss Aufforderung
der EU ernst nehmen und Novelle des Elektrogesetzes auch gegen den
Willen der FDP grundlegend ĂĽberarbeiten
- DUH fordert Ausweitung der Sammelpflichten,
Schlupflöcher für Onlinehandelsplattformen und Direktvertreiber zu
schlieĂźen sowie Vorgaben zur Wiederverwendung
Berlin, 20.8.2024: Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, den Beginn
eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen zu geringen Sammelmengen
von Elektroschrott ernst zu nehmen und das aktuell in der Novellierung
befindliche Elektrogesetz grundlegend nachzubessern. Anfang August hatte
die EU-Kommission Deutschland in einem Schreiben aufgefordert, die
beschämend niedrige Elektroschrott-Sammelmenge von rund 30 Prozent auf
die nach EU-Recht vorgeschriebenen 65 Prozent zu erhöhen. Die
Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um einen entsprechenden Plan
zur Behebung der Mängel vorzulegen. Die DUH fordert deshalb umso
dringender im Elektrogesetz die Sammelpflichten auszuweiten,
Schlupflöcher für Onlinehandelsplattformen und Direktvertreiber aus dem
Ausland zu schließen sowie die Wiederverwendung zu fördern.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Deutschland
hat fĂĽnf Jahre in Folge das gesetzliche Sammelziel fĂĽr Elektroschrott
von 65 Prozent gerissen. Vorläufige Zahlen der Stiftung
Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 noch weiter
absinkende Sammelquote fĂĽr Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent. Der
jetzige Warnschuss der EU ist die Quittung fĂĽr eine unterlassene
grundlegende Änderung des Elektrogesetzes. Notwendig wäre die Abkehr von
branchenĂĽbergreifenden Sammelzielen hin zu konkreten Vorgaben, an die
sich jeder einzelne Hersteller halten muss. Zur Steigerung der
Sammelmengen braucht es zudem eine generelle Verpflichtung fĂĽr alle
Händler von Elektrogeräten, Altgeräte zurückzunehmen. Der aktuelle
Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Händlerpflichten jedoch nur für
Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten vor – und selbst das trifft auf
Vorbehalte in der FDP. Die Blockadepolitik der FDP darf Fortschritt und
Umweltschutz nicht im Wege stehen. Umweltministerin Lemke muss ein
ambitioniertes Elektrogesetz auch gegen Widerstände durchbringen, um
keine teuren Strafzahlungen an die EU zu riskieren."
Zudem fordert die DUH,
dass alle Vertreiber aus dem Ausland RĂĽcknahmepflichten erfĂĽllen
mĂĽssen. Dazu sollen Direktvertreiber verpflichtet werden nachzuweisen,
dass sie für die Altgerätesammlung in Deutschland ein Rücknahmesystem
beauftragt haben. Wenn Händler aus dem Ausland über Onlineplattformen
wie Amazon oder AliExpress verkaufen, sollten die Onlineplattformen
deren RĂĽcknahme- und Informationspflichten ĂĽbernehmen.
Für eine verbesserte Wiederverwendung fordert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Bislang
werden nur 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine
Wiederverwendung aufbereitet. Damit dies anders wird, braucht es eine
verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, so wie in
Spanien oder Belgien. Bundesweit sollten mindestens 15 Prozent der
gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden. Verpflichtende
Vorgaben zur Wiederverwendung können auch dazu beitragen, dass die
Sammelinfrastruktur verbessert wird, weil die Geräte dann
zerstörungsfrei erfasst werden müssen, was bislang jedoch kaum der Fall
ist.“
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