Die Luftreinhalteplanung liegt im Schnittpunkt von Immissionsschutz-, Planungs- und Unionsrecht, drei Rechtsgebieten, die Hans D. Jarass mit seinem wissenschaftlichen Wirken nachhaltig beeinflusst und geprägt hat. Sein Kommentar zum Bundesimmissionsschutzgesetz und seine unzähligen Aufsätze haben eine intensive Rezeption erfahren, weil er in bewundernswerter Weise komplexe Zusammenhänge einordnen und auf den Punkt bringen sowie in konzentrierter und anschaulicher Sprache darstellen und weiterentwickeln kann.
This article gives an overview on the legal proceedings brought against the authorities by the environmental NGO “Deutsche Umwelthilfe”. The NGO demands the updating or modification of air quality plans in regard to the measures that are supposed to ensure that the level of Nitrogen-Dioxide (NO2) in the ambient air of German cities does not exceed the limit value. In particular the article describes the court´s difficulties in effectively examining those measures or the predictions given on the future development of air quality as well as the specific significance of the principle of proportionality in connection with the possible ban of diesel-powered vehicles. Finally it explains the preconditions and advantages of court or out-of-court settlements. The article is dedicated to H. D. Jarass.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 03/2020 (August 2020) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
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Kreislaufwirtschaft in der Steiermark – zukunftsweisende Ansätze auf Landesebene
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Das Land Steiermark hat sich mit dem Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2019 (Winter 2019) dem Weg zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verschrieben. Er definiert als übergeordnete Vision den Wandel zur Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2050 und legt in diesem Sinne konkrete Strategien und Ziele für die nächsten Jahre fest. Dieser Weg erfordert eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch. Anstelle der bisher in vielen Bereichen noch immer vorherrschenden linearen Produktions- und Nutzungsketten Primärrohstoffentnahme, Produktion, Nut-zung, Entsorgung) muss eine möglichst lange und werterhaltende Nutzung von Produkten und Rohstoffen im Mittelpunkt stehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits mit der Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008 geschaffen.
Circularity by Design – Können temporäre Wohnformen nachhaltig gestaltet werden?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Die Umweltauswirkungen verschiedener Wirtschaftssektoren sind angesichts der drohenden Auswirkungen des Klimawandels in den Fokus gerückt. Die Baubranche gilt als ein Sektor mit besonders großen Auswirkungen: Nach Angaben der Europäischen Kommission ist der Bau und die Nutzung von Gebäuden in der EU für fast die Hälfte aller gewonnenen Materialien und des Energieverbrauchs, sowie für etwa ein Drittel des Wasserverbrauchs verantwortlich (European Commission 2014). Daher wurde der Bausektor im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als einer der vorrangigen Bereiche definiert (European Commission 2015). In diesem Konferenzbeitrag steht temporäres Wohnen, und damit ein Teilbereich des Bausektors im Mittelpunkt. Darunter versteht man die Bereitstellung von Unterkünften für Menschen für einen bestimmten, zeitlich begrenzten Zeitraum an einem bestimmten Ort.
Partizipation betroffener Akteursgruppen zur Minderung der Nitratbelastung des Grundwassers
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Die Nitratwerte im deutschen Grundwasser sind vielerorts seit über 20 Jahren erhöht. Die EU-Kommission beurteilte entsprechende Gesetzesnovellen der vergangenen Jahre mehrfach als unzureichend. Vorgestellt werden Untersuchungsergebnisse dazu, unter welchen Voraussetzungen kleine partizipative Gremien lokal zu einer Einhaltung der Nitratgrenzwerte in ihrer jeweiligen Region beitragen können.
Urteilsvollstreckung gegen Behörden: Argumentativ starke, aber durchsetzungsunfähige Verwaltungsgerichte?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2020)
„Die dritte Staats-‚Gewalt‘ mag im Zivil- und im Strafrecht – gegenüber dem Bürger – das Schwert führen, welches die Strafvollstreckung oder den Gerichtsvollzieher symbolisiert; im Verwaltungsrecht – gegenüber der anderen Staatsgewalt der Exekutive – führt sie nur das Wort, das Argument."
Neue Episoden der „unendlichen Geschichte“: Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Gesundheitsprodukten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2015)
Die „unendliche Geschichte“1 der Abgrenzung von Arzneimitteln und benachbarten Produktkategorien2, insbesondere Lebensmitteln, schien in jüngerer Zeit auserzählt. Zumindest literarisch ist es um dieses einstige Modethema vergleichsweise ruhig geworden. Die Ruhe trügt allerdings.