Eine Anleitung zum Umgang mit der Meldepflicht nach § 19 der 12. BImSchV
für die Praxis
Die 12. BImSchV (sog. Störfall-Verordnung) dient der Störfallvermeidung. Dafür legt die Verordnung in § 19 i.V.m. Anhang VI Teil 1 der 12. BImSchV für die Betreiber von Störfallanlagen u.a. Meldepflichten hinsichtlich drei verschiedener Kategorien von Ereignissen fest. Für die Praxis erweist sich der Umgang mit den Meldepflichten jedoch aufgrund der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe teilweise als problematisch. Der Beitrag legt daher besonderes Augenmerk auf eine konkretisierende Auslegung dieser Begriffe.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | UWP 01/2023 (Februar 2023) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
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