Rattenbekämpfung im urbanen Raum

Das Umweltbundesamt hat die Vorschriften für den Einsatz von Rattengiftködern verschärft, um den Eintrag von hochgiftigen Wirkstoffen in die Umwelt zu verhindern.

Ab Januar 2026 dürfen Giftköder im Kanal und in Wassernähe nur noch in Köderschutzboxen verwendet werden. Auch wann und von wem Rodentizide genutzt werden dürfen, ist nun klar geregelt. Am einfachsten lassen sich die Vorschriften mit vernetzten Köderschutzboxen einhalten, die zudem eine überbehördliche Zusammenarbeit ermöglichen.



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Quelle: Wasser und Abfall 11 (November 2025)
Seiten: 3
Autor: Tillmann Braun

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