Die geänderte Industrieemissionsrichtlinie 2024

Wesentliche Neuerungen und Herausforderungen

In der Mitteilung zum Europäischen Green Deal vom Dezember 2019 kündigte die EU-Kommission neben einer Reihe anderer wichtiger Initiativen zum Null-Schadstoff-Ziel, zur Kreislaufwirtschaft und zum Ziel der Klimaneutralität auch die Revision der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) an. Nachdem am 5.4.2022 die EU-Kommission ihren ambitionierten Gesetzesentwurf zur Änderung der IE-RL vorlegte, gelang in der Nacht des 28.11.2023 im 3. Trilog eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der IE-RL zwischen Vertretern des Rates und des Parlaments unter Mitwirkung der EU-Kommission. Dieser Beitrag zeichnet in groben Linien wichtige Positionen des Rates und des Europäischen Parlaments zum Kommissionsvorschlag nach, gibt einen Überblick über einige der wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL und beschreibt Herausforderungen, die auf Gesetzgeber, Genehmigungsbehörden, Betreiber und die Beraterzunft in Deutschland zukommen. Aus Platzgründen werden nur die aus Sicht des Autors wesentlichsten Änderungen und Themen im Detail vorgestellt und diskutiert, die im Gesetzgebungsverfahren besonders intensiv beraten wurden. Dazu gehören die strengsten durch die Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) erreichbaren Emissionsgrenzwerte nach Art. 15(3), die verbindlichen Verbrauchswerte nach Art. 15(3a), die die effiziente Nutzung undWiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördern sollen, sowie das für „E“-Anlagen künftig nach Art. 14a verbindlich einzuführende Umweltmanagementsystem.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: UWP 04/2023 (November 2023)
Seiten: 12
Autor: Dipl.-Ing. Michael Suhr

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