Deutsche Entscheidungsträger sind bei der Umsetzung der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) mit ökonomischen Anforderungen konfrontiert. Vor dem Hintergrund des momentanen Wissensstandes ist deren Umsetzung in vollständig quantifizierter und monetarisierter Form nahezu unmöglich. Ein zumindest teilweise qualitativer Ansatz muss genutzt werden, für den eine entsprechende Handlungsanleitung vorgestellt wird. Der Forschungs- und Handlungsbedarf wird beschrieben.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 07-08/2014 (September 2014) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Christine Bertram Prof. Dr. Katrin Rehdanz | |
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PlasticFreeDanube: Composition of macro-plastic waste in and along the Danube River
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
The reliable estimates are essential to developing measures to reduce plastic pollution and to make successes measurable and visible. For this reason, the cross-border project "PlasticFreeDanube" (PFD), which is co-financed by the European Regional Development Fund within the framework of Interreg Slovakia-Austria, aims to gain new knowledge on this topic for the Danube.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für Nord- und Ostsee
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2012)
Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie von 2008 ist die Umweltsäule der europäischen Meerespolitik. Saubere, gesunde und produktive Meere sowie deren biologische Vielfalt sollen langfristig bewahrt oder möglichst wieder hergestellt werden. Die Berichtsentwürfe zur Anfangsbewertung, zur Beschreibung eines guten Umweltzustands sowie zu den Umweltzielen für Nord- und Ostsee liegen vor.
Meeresschutz und Schutz der Binnengewässer – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2010)
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [2] verpflichtet die Mitgliedsstaaten (MS) der Europäischen Gemeinschaft, bis zum Jahr 2015 einen „Guten Zustand“ der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Richtlinie konkretisiert die entsprechenden Anforderungen sowie die notwendigen fachlichen und organisatorischen Schritte.
Maritime Infrastrukturen im Europarecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2009)
Der europäische Meeresraum bekommt in zunehmendem Maße Bedeutung als Standort von Infrastrukturen. Neben der klassischen maritimen Infrastruktur, den Schifffahrtswegen, wird in neuerer Zeit die Nutzung etwa für Offshore-Windenergieanlagen nebst Leitungen zur Anbindung an die terrestrischen Stromnetze, Öl- und Gasförderung und zukünftig vielleicht auch die Einlagerung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund verstärkt vorangetrieben oder diskutiert. Diese Infrastrukturen stellen Nutzungsansprüche an den Meeresraum.