Am1.6.2012 trat das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) in Kraft. Mit dem Gesetz sollte die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie – AbfRRL) in nationales Recht umgesetzt werden, mit der ihrerseits gemäß Art. 41 AbfRRL die Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung zum 12.12.2010 ersetzt wurde. Eine konkrete Neuordnung der Altölentsorgung für Deutschland sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz selbst nicht vor. Gegenwärtig wird kontrovers diskutiert, ob insbesondere zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie und der Sicherstellung des Vorrangs der Aufbereitung von Altölen Neuregelungen in der deutschen Altölverordnung notwendig werden. Der Beitrag wird die gegenwärtigen nationalen Regelungen im Bereich der Altölentsorgung vorstellen und ihre Konformität zum geltenden Europarecht analysieren. Dabei wird auf die Besonderheiten des „Altölrechts“ in der deutschen Rechtsordnung eingegangen.
Juristisch betrachtet haben Regelungen im Zusammenhang mit Altölen eine bewegte Vergangenheit. Noch bis vor 30 Jahren war das deutsche „Altölrecht“ zumindest teilweise eine eigene Disziplin, die in etwa zwischen dem Umwelt und dem Wirtschaftsverwaltungsrecht angesiedelt werden kann. Erst 1986 mit der Einführung des damaligen Abfallgesetzes wurden die Altöle erstmals offensichtlich dem Regime des Abfallrechts unterstellt. Parallel wurde seinerzeit nach § 30 Abs. 2 AbfG das damals noch existierende Altölgesetz mit Ablauf des Jahres 1989 aufgehoben. Altöle scheinen aufgrund ihrer Eigenschaften nicht so richtig in das System des deutschen Abfallwirtschaftrechts zu passen, womit sie juristisch betrachtet weiterhin als „besondere Säfte“ betrachtet und bezeichnet werden dürfen. Der Grund hierfür liegt einerseits in ihrer besonderen Gefährlichkeit für die Umwelt und andererseits in ihrer, in der Vergangenheit vor allem von der Industrie gerne genutzten Eigenschaft als herausragende Energieträger unter den Abfällen.
Mit dem vor gut eineinhalb Jahren in Kraft gesetzten Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt sich ein neues Kapitel besonderer Regelungsprobleme für den Umgang mit Altölen in Deutschland vermuten, die es gilt - sofern vorhanden - im Rahmen des Beitrags aufzuzeigen und zu erörtern.
Dazu werden im ersten Abschnitt (II) allgemeine Grundlagen zum Stoffkomplex „Altöl“ und zu dessen Entsorgung in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, bevor im zweiten Abschnitt (III) die europäischen Vorgaben für das nationale Recht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) skizziert werden. Der dritte Abschnitt (IV) benennt die gegenwärtigen Regelungen für den Bereich der Altölentsorgung und der Pflichten im Zusammenhang mit den Stoffkomplexen in der Bundesrepublik Deutschland, um dann im vierten Abschnitt (V) die konkreten Regelungsinhalte im deutschen Recht zum Umgang mit Altölen vorzustellen und bei Bedarf zu analysieren. Den Abschluss des Beitrags bildet eine kurze Schlussbemerkung (VI).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 01 - 2014 (Februar 2014) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Ralf Ramin | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2014)
Noch auf der Grundlage der Verordnungsbefugnis aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt weiterhin die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 2002 erarbeitete Neufassung der Altölverordnung fort. In ihr findet das spezielle Recht zum Umgang mit Altölen seine Regelungen.
bifa-Text Nr. 57: Die Abfallwirtschaft im Jahr 2030 - Eine Szenarioanalyse nicht nur für Bayern
© bifa Umweltinstitut GmbH (5/2012)
In einer neuen Studie des bifa Umweltinstituts werden mögliche Entwicklungen der regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die bayerische Abfallwirtschaft im Jahr 2030 dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsstrukturen und auf die Ökoeffizienz. Das Projekt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Ergebnisse bieten auch anderen Behörden, Unternehmen und Verbänden in Deutschland eine Basis für die eigene Positionierung und Strategieentwicklung.
Results of the Twinning-project TR04/IB/EN/01 “Special Waste”
© Universität Stuttgart - ISWA (11/2008)
The project was carried out from November 2006 to May 2008 (30 months) and aimed at implementing four EC Directives in the field of Waste Oil, Polychlorinated Biphenyls and Terphenyls, End-of-Life Vehicles, and Used Batteries and Accumulators as well as at implementing the Commission Decision on a List of Wastes which constitutes the indispensable differentiation between hazardous and non-hazardous wastes. Although the directives deal with very different issues, the link between them as a superior goal was the spirit of sustainable waste management and producer responsibility. The project was funded by the European Union.
Neues aus der Rechtsprechung
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bundesverwaltungsgericht zur Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten / EuGH zur Auslegung der AbfRRL