Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren und direkte Demokratie bei kontroversen Infrastrukturprojekten

Die demokratische Legitimation von Großprojekten wird sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz intensiv diskutiert. Die besondere Problematik ergibt sich daraus, dass umstrittene Vorhaben in aller Regel nicht in Gesetzesform gekleidet werden und damit nicht dem spezifisch auf die Schaffung demokratischer Legitimation ausgerichteten Gesetzgebungsverfahren unterliegen.

In der Schweiz ist das fakultative Referendum– und damit die Möglichkeit, eine Volksabstimmung erzwingen zu können – im Regelfall an Beschlüsse des Parlamentes und damit an die Erlassform des Gesetzesgeknüpft. Bewilligungen für den Bau von Kern- und Wasserkraftwerken, Autobahnen und Flughäfen sind hingegen individuell-konkrete Einzelfallentscheidungen, die den Abschluss eines Verwaltungsverfahrens bilden. Dieses formale Kriterium verringert die Legitimationsbedürftigkeit mit Blick auf die Akzeptanz staatlichen Handelns indessen kaum. Das Verlangen nach Mitsprache seitens der Bürgerinnen und Bürger ist in beiden Konstellationen gleichermaßen stark. Am stärksten entzündete sich die Forderung nach demokratischer Partizipation in der Vergangenheit an der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Neu entfacht wurde die Debatte in Deutschland vor allem durch das umstrittene Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 01/2015 (März 2015)
Seiten: 16
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Andreas Glaser
Pia Hunkemöller

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