Die Gründe für die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und die wesentlichen Änderungen mit den Auswirkungen auf Betreiber und Behörden werden vorgestellt.
Die TA Luft ist die zentrale Immissionsschutz-Vorschrift für genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält u. a. Vorsorgeanforderungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Sie ist im Genehmigungsverfahren bei Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen sowie bei der Sanierung bestehender Anlagen anzuwenden. Die „alte“ Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft [1] stammt aus dem Jahre 2002. Zur generellen Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik sowie um europäische Vorgaben durch Richtlinien und Verordnungen national umzusetzen, war eine Neufassung der TA Luft 2002 notwendig.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 09 (September 2023) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Rainer Remus | |
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Luft ist ein Gemeingut und ihreQualität immodernen Zeitalter von unterschiedlichsten Emissionsfaktoren und ihren Wirkungen in Kombination abhängig.1 Ein Einzelner kann – wie so oft bei Angelegenheiten von Umweltproblemen – an demBefund des kritischen Luftzustandes nur bedingt
etwas ändern, obgleich die Luftverschmutzung letztlich Auswirkung auf die Gesundheit jedes Einzelnen hat. Die Vorschriften des Luftreinhalterechts im fünften Teil des BImSchG, die mittlerweile als fester Bestandteil des
Immissionsschutzrecht gelten, stellten zu Beginn der Rechtsetzungsphase, die auf unionsrechtlicher Ebene stattfand und keine 30 Jahre zurückliegt, keine Selbstverständlichkeit dar. Im Bewusstsein für konkreten Handlungsbedarf
auf (über-)staatlicher Ebene hat sich die Verbesserung der Luftqualität im Zuge der Luftqualitätsrahmenrichtlinie zu einer rechtlichen Zielvorgabe aufgeschwungen.
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