Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten über Vor-Ort-Besichtigungen von IED-Anlagen

Am24.11.2010 erließen das Europäische Parlament und der
Rat der EuropäischenUnion dieRichtlinie 2010/75/EUüber
Industrieemissionen (Industrieemissionen-Richtlinie –
IED).1 In ihrem Art. 24 regelt die IED die vorzeitige und effektive
Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren
sowie die Verpflichtung der zuständigen Umweltbehörde
zur Veröffentlichung bestimmter genehmigungs-,
stilllegungs- und emissionsbezogener Umweltinformationen.
Diese Bestimmung bildet aber nicht den Hintergrund
der vorliegend zu besprechenden Rechtsfrage. Den maßgeblichen europarechtlichen Hintergrund bildet vielmehr Art. 23 IED. Diese Vorschrift verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Umweltinspektionssystems: Auf der Grundlage eines Umweltinspektionsplans,
der alle von der IED erfassten Anlagen in einem Mitgliedstaat umfassen muss (Abs. 2 und 3), sind von den zuständigen Umweltbehörden Umweltinspektionsprogramme zu erstellen, in denen insbesondere die Häufigkeit von Vor- Ort-Besichtigungen für die verschiedenen Arten von Anlagen anzugeben ist (Abs. 4 UAbs. 1).

Im Bereich des Umweltrechts werden die Regelungen über den Zugang zu Umweltinformationen und über die Veröffentlichung von Umweltinformationen durch die Behörden seit langem durch den europäischen Gesetzgeber geprägt. Eine der jüngeren Neuregelungen im Bereich der behördlichen Veröffentlichungspflichten nahm der europäische Gesetzgeber mit der Industrieemissionen-Richtlinie (IED – Industrial Emissions Directive) vor, die der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 in deutsches Umweltrecht umgesetzt hat. Die Auslegung und Anwendung der, in Umsetzung der IED erlassenen, deutschen umweltrechtlichen Vorschriften über behördliche Pflichten zur Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten durch die nordrhein-westfälischen Umweltbehörden sorgte in jüngster Zeit für mehrere verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen. Eine führte nun zu einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), in der sich das Gericht grundsätzlich zur Berechtigung und Verpflichtung von Umweltbehörden zur Veröffentlichung bestimmter Umweltinformationen geäußert hat. Im Folgenden werden zunächst die europarechtlichen Grundlagen gemäß der IED sowie die zu deren Umsetzung ergangenen deutschen Vorschriften vorgestellt. Sodann wird die erlassweise Anwendung dieser Vorschriften durch die NRW-Umweltbehörden dargestellt. Schließlich werden die divergierenden erst instanzlichen Eilentscheidungen nordrhein-westfälischer Verwaltungsgerichte sowie die nun aktuell ergangene Eilentscheidung des OVG NRW erörtert.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2015 (April 2015)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 20,00
Autor: EMLE Gregor Alexander Franßen

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