Ein Beitrag zum Problem Flugverkehr und Lärmschutz im europäischen und internationalrechtlichen Bereich
Der deutsch-schweizerische Fluglärmstreit erhitzt seit Jahren die Gemüter diesseits und jenseits des Oberrheins. Vordergründig geht es um die rechtliche Gültigkeit einseitig erlassener Verordnungen durch Deutschland hinsichtlich von Beschränkungen der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Zürich, insbesondere unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit EG-Recht. Darüber hinaus hat der Fall Zürich aber auch paradigmatischen Charakter für das allgemeine Problem Sperrzeiten bzw. Nachtflugverbot für internationale Flughäfen, das noch nicht gelöst ist, wie das Beispiel Köln-Bonn (wo die Einführung seit Jahren diskutiert wird) oder Brüssel zeigt, wo das Problem Nachtflugverbot im Frühjahr 2003 zum Rücktritt der Regierung führte.
Der Flughafen Zürich-Kloten liegt im Norden der Stadt Zürich, ca. 15 km von der deutschen Grenze entfernt, die in diesem Bereich vom Rhein gebildet wird. Das dortige Grenzgebiet gehört zum Landkreis Waldshut-Tiengen, der Teil der Touristikregion Südlicher Schwarzwald ist. Er ist nur dünn besiedelt (147 Einwohner/qkm; in Grenznähe 122 Einwohner/qkm) und wirbt mit der Nähe zum Flughafen; er nennt 10.500 Grenzgänger.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | EurUP 01/2004 (Januar 2004) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Diemut Majer | |
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