Lärmschutz bei heranrückender Wohnbebauung

Bericht des Ad-hoc-Arbeitskreises der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI)

Insbesondere seit der Baurechts-Novelle von 2013 gehen verstärkt Impulse für planerische Vorgaben zur Stärkung der Innenentwicklung und damit für den Vorrang der Innenentwicklung als Regelungsziel aus. Damit verbunden sind naturgemäß u.a. neue Lärmkonflikte, die beispielsweise mit der Schließung von Baulücken oder der Umnutzung von alten Gewerbeflächen zur Wohnnutzung einhergehen. Auch ein Heranrücken von Wohnbebauung an Sport- und Freizeitanlagen kann neue Lärmkonflikte generieren. Im Spannungsfeld zwischen innerstädtischer Verdichtung von Wohnraum einerseits und Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsverhältnisse insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz andererseits entsteht bei einem rechtspolitisch gewünschten Vorrang der Innenentwicklung mitunter ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential. Dessen Ursachen, Bedingungen und Lösungsmöglichkeiten widmet sich der folgende Bericht.

Häufig sind bei dem Konfliktpotential in der Praxis die Bereiche Gewerbelärm, Verkehrslärm, Sportanlagenlärm sowie der Freizeitlärm betroffen. Zur Sportanlagenlärmschutz-Verordnung – 18. BImSchV prüft eine Arbeitsgruppe beim BMUB vor dem Hintergrund eines Bundesratsbeschlusses für eine Länderöffnungsklausel (BR-Drs. 198/14) gezielte Anpassungen auch im Hinblick auf Parallelen zur Kinderlärm-Privilegierung. Daher befasst sich dieser Bericht vertieft mit der TA Lärm und insbesondere dem Vergleich zur Herangehensweise beim Verkehrslärm.

Besonderheiten im Fall von Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragungen, die bei heranrückender Wohnbebauung in seltenen Fällen ebenfalls auftreten können, werden in diesem Bericht indes nicht weiter vertieft.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2016 (August 2016)
Seiten: 15
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Andreas Wasielewski

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