Talsperren sind hochkomplexe Bauwerke, die, in Verbindung mit ihren unterschiedlichen Nutzungsansprüchen, die Erschließung eines vielfältigen und breiten Wissens einerseits aber auch Spezialwissen andererseits bei dem betreuenden Personal erfordern. Auch in Hinblick auf das Gefährdungspotenzial rechtfertigt sich ein Blick auf die erforderliche Qualifikation des Personals an Stauanlagen. Um Transparenz und Klarheit zu erzielen, werden die Anforderungen an die Qualifikation von Personal an großen Stauanlagen hinsichtlich des Aufgaben- und Verantwortungsspektrums konkretisiert. Die Veröffentlichung stellt einen Zwischenstand dar und steht somit zur Diskussion.
Bereits im Jahr 1995 wurde seitens des DVWK-Fachausschusses Talsperren ein Vorschlag für ein „Anforderungsprofil an die Qualifikation von Talsperrenwärtern" veröffentlicht. Aufgaben, erforderliche Qualifikation und fachliche Kenntnisse des Talsperrenwärters wurden beschrieben. Derzeitig gültige DIN-Normen und weitere Regelwerke verweisen auf Personal mit konkreten Verantwortungsbereichen und deren Aufgaben im Zuge der Erfüllung talsperrenspezifischer Obliegenheiten. Die Begrifflichkeiten hinsichtlich des Personalthemas sind dabei nicht immer gleich, deren Verantwortung nicht immer eindeutig benannt. Dies zeigt sich auch ganz konkret bei Betreibern von Stauanlagen. Die Bezeichnung des Stauanlagenpersonals bzw. deren Funktion sind oft sehr unterschiedlich. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass das jeweilige Qualifikationsniveau bestimmter Hierarchieebenen weitgehend vergleichbar ist.Zur Aktualisierung, zur Schaffung von mehr Transparenz, um die Gestaltung der Begrifflichkeiten rund um das Personalthema zu vereinheitlichen und konkreter zu fassen sowie die Diskussionen in der bundesweiten fachlichen Zusammenarbeit diesbezüglich durch eine gemeinsame „Sprache" zu erleichtern, befasst sich die übergreifende DWA-DTK-DGGT-ATT AG 4.8 „Betrieb und Organisationsstrukturen großer Stauanlagen", welche unter dem DWA-Fachausschuss WW 4 „Talsperren und Flusssperren„ mit der Thematik „Anforderungsprofile an die Qualifikation von Personal großer Stauanlagen" angesiedelt ist.
Ein mit der Fachöffentlichkeit abzustimmendes Ergebnis der AG soll in einem eigenen Merkblatt münden. Dieses wird sich auf das DWA-Merkblatt M 1 002 beziehen. Die dort getroffenen Aussagen werden insbesondere hinsichtlich des Technischen Fachpersonals konkretisiert.
Die Planung einer Personalstruktur zur Gewährleistung der Umsetzung gesetzlicher, technischer und wirtschaftlicher Regelungen ist eine der wichtigsten Führungsaufgaben. Das Merkblatt möchte eine Orientierungshilfe für Stauanlagenbetreiber darstellen, um sich in personeller Hinsicht handlungs- und rechtssicher aufzustellen. Konkrete Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, können dazu als Grundlage dienen. Der Fokus liegt dabei auf der stauanlagenspezifischen Qualifikation, also einer Zusatzqualifikation, die über die anerkannten Berufsfelder hinaus für Technisches Fachpersonal im Stauanlagenwesen unabdingbar ist.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft 06/2016 (Juni 2016) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Antje Nielinger | |
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