Zertifiziertes Einsammeln von Müll: RAL-Gütezeichen gelten nun auch für Unterflursammelsysteme

Der Vorteil von Unterflursammelsystemen in großen Wohnanlagen ist unbestritten. In Kürze können für diese Behältersysteme auch RAL-Gütezeichen verliehen werden.

Foto: Paul Wolff GmbH (26.03.2018)  „Die neue RAL-GZ 951/3 hat das Anerkennungsverfahren für ‚Unterflur- und Semiunterflursammelsysteme sowie Depotcontainer’, kurz USD genannt, erfolgreich bestanden“, erklärte Udo Fröhlingsdorf, Geschäftsführender Vorsitzender und Obmann der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter (GGAWB e.V.) in Köln. Letzte Vorbereitungen seitens der GGAWB müssen noch erfolgen.
 
Zur Anerkennung und dem Recht, das RAL-Gütezeichen zu führen, mussten neue Güte- und Prüfrichtlinien erarbeitet und ein neuer ‚Güteausschuss USD’ gegründet werden. Letztlich musste ein Anerkennungsverfahren des RAL durchlaufen werden. Um das Gütezeichen zu erhalten, müssen künftig alle Hersteller von Unterflursammelsystemen die Anforderungen der RAL (RAL-GZ 951/3) erfüllen. Die technischen Prüfungen dafür sind recht aufwändig und basieren auf der europäischen Norm EN 13071.Beispielsweise müssen Hebe- und Klappenöffnungstests unter hoher Sicherheitslast durchgeführt werden. Auch der eingesetzte Beton wurde für diese Anwendung gesondert spezifiziert und muss nachgewiesen werden. Letztlich muss ein Überwachungsvertrag für die Produktion mit einem für die RAL-GZ 951/3 akkreditierten Prüfinstitut abgeschlossen werden. Nach Vorliegen aller Anforderungen kann das Gütezeichen bei der GGAWB beantragt werden; allerdings gilt das begehrte Zeichen nur für ein Jahr. Nach Bestehen der vorgeschriebenen Überwachungsprüfungen der Für Unterflursammelsysteme gibt es nun die Möglichkeit, ein RAL-Gütezeichen zu beantragen. Foto: Paul Wolff GmbH Produktion verlängert sich das Gütezeichen wieder um ein Jahr und wird durch die GGAWB neu ausgestellt.
 
Das Ganze gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Dem Hersteller entstehen interne Kosten und externe Prüfkosten sowie Gebühren für die Zertifizierung. „Jede Gütegemeinschaft, die ein Verfahren nach den Grundsätzen für Gütezeichen durchlaufen hat, muss ordentliches Mitglied von RAL sein. Die Gütegemeinschaft ist damit berechtigt, in ihrer Wort-/Bildmarke die Marke RAL und das Wort Gütezeichen zu führen“, erklärt Dipl.-Ing. Joachim Hauser vom RAL ‚Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.’ Bislang wurde allerdings noch kein RAL-Gütezeichen für USD vergeben.

Unternehmen, Behörden + Verbände: Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V. (Köln)
Autorenhinweis: Martin Boeckh
Foto: Paul Wolff GmbH



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Nr. 1 - März 2018 (März 2018)
Seiten: 1
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Martin Boeckh

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