Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ erarbeitet, der ergänzende Regelungen im nationalen Recht zur Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ vorsieht. Einzelne dieser Regelungen würden zu einer nach Auffassung des Verfassers sachlich nicht gerechtfertigten Komplexität von Verwaltungsverfahren und zuWidersprüchen mit dem bisherigen System des WHG führen, die dem von der EU-Verordnung verfolgten Ziel der Förderung des Einsatzes von aufbereitetem Wasser widersprechen. Mit diesen Regelungen setzt sich der Beitrag auseinander.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | UWP 03/2024 (August 2024) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
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Partizipation betroffener Akteursgruppen zur Minderung der Nitratbelastung des Grundwassers
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Die Nitratwerte im deutschen Grundwasser sind vielerorts seit über 20 Jahren erhöht. Die EU-Kommission beurteilte entsprechende Gesetzesnovellen der vergangenen Jahre mehrfach als unzureichend. Vorgestellt werden Untersuchungsergebnisse dazu, unter welchen Voraussetzungen kleine partizipative Gremien lokal zu einer Einhaltung der Nitratgrenzwerte in ihrer jeweiligen Region beitragen können.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2022)
Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
Antibiotika und andere Arzneistoffe
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (8/2009)
Im Jahr 1991 wurde erstmals ein Abbauprodukt eines Arzneimittelwirkstoffs in Berliner Oberflächengewässern und im Grundwasser nachgewiesen. Dies war gewissermaßen der „Startschuss“ für Arzneimitteluntersuchungen in Umweltproben durch Umweltbehörden, Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft.
Ein weiter Weg - Erste Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie
© Deutscher Fachverlag (DFV) (10/2005)
An der Qualität der Abwasserbehandlung in kommunalen und industriellen Klärwerken liegt es nicht, dass die Ergebnisse der ersten Bestandsaufnahme nach neuem EG-Wasserrecht eher ernüchternd ausfallen. Hauptursachen sind diffuse Schadstoff-Einträge aus der Luft und Landwirtschaft sowie menschliche Eingriffe in den natürlichen Zustand der Wasserkörper.