Die Verbesserung der hydromorphologischen Situation bei Umsetzung der WRRL wird durch die mangelnde Bereitstellung der dafür erforderlichen Flächen erschwert. Der Einsatz externer Gewässerberater kann hier hilfreich sein.
Seit dem Jahr 2000 verfolgt die Europäische Union (EU) mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Die Oberflächengewässer sollen möglichst im Jahr 2015, spätestens aber im Jahr 2027, einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand erreicht haben.
Wie auch in den anderen Bundesländern wurden in Hessen im Verlauf der bisherigen Umsetzung bereits Erfolge erzielt: Die Integration einer ökologischen Perspektive in das Wassermanagement, eine Verbesserung der chemischen Wasserqualität, die Verknüpfung der WRRL- und Natura 2000-Richtlinien und auch die verstärkte nationale und internationale Zusammenarbeit. Gleichwohl sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Derzeit sind in Hessen nur 4 % der Bäche und Flüsse in gutem, aber 29 % im mäßigen, 43 % in unbefriedigendem und 24 % in schlechtem ökologischem Zustand.
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Quelle: | Wasser und Abfall 12 2015 (Dezember 2015) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Klaus Bachert Silvia Fengler Barbara Siegert | |
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