Das Hochwasservorsorgerecht in Deutschland ist seit zehn Jahren in stetigem Umbruch. Die insoweit maßgeblichen Vorschriften waren ursprünglich vor allem dem Landesrecht zu entnehmen. In der Folge der Hochwasserereignisse am Rhein 1993 und 1995 kam es zwar bereits 1996 zu einer nennenswerten Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG).1 Das Elbehochwasser 2002 führte aber zu einem regelrechten Normierungsschub: Der Bund erließ 2005 das Hochwasserschutzgesetz,2 mit dem die einschlägigen Vorschriften des WHG – vor allem in Form von Regelungsaufträgen für die Länder – massiv ausgeweitet wurden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 01 - 2013 (März 2013) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Michael Rolfsen | |
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Intakte Flüsse und Auen sind nicht nur für den Naturschutz, die biologische Vielfalt und den Biotopverbund von Bedeutung, sondern erbringen weitere vielfältige Ökosystemleistungen. Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (BBD) trägt dem Rechnung und vereint die Interessen von Wasserwirtschaft, Naturschutz, Freizeit und Erholung. Damit setzt es wichtige Impulse für die Entwicklung der Wasserstraßen des Bundes.
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